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V0466-19 1. März 2019 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · prestación de servicios

Ingenieurdienstleistungen für Kraftwerke können bei Bezug zu einer bestimmten Immobilie in Spanien der MwSt. unterliegen

Ein Unternehmen erkundigte sich nach der Umsatzsteuerpflicht für Ingenieur- und Beratungsleistungen in verschiedenen Phasen von Energieerzeugungsanlagen. Die DGT stellt klar, dass Ausschreibungs- und Ausführungsleistungen mit Bezug zu einer spezifischen Anlage als mit Immobilien verbundene Leistungen gelten, während allgemeine technische Beratung diese Anforderungen nicht erfüllt.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Unterwerfung der genannten Dienstleistungen unter die Umsatzsteuer.

Die Entscheidung der DGT

Ingenieurdienstleistungen in den Ausschreibungs- und Ausführungsphasen, die sich auf spezifische und bestimmte Energieerzeugungsanlagen beziehen, gelten als mit Immobilien verbundene Dienstleistungen. Diese unterliegen der Umsatzsteuer, wenn sich die Anlagen im Anwendungsbereich der Steuer befinden. Im Gegensatz dazu erfüllen allgemeine technische Beratungsdienstleistungen nicht die Anforderungen, um als mit Immobilien verbunden zu gelten, insbesondere wenn sie nicht an eine bestimmte Anlage gebunden sind.

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