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V0446-24 19. März 2024 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IVA · dropshipping

Dropshipping-Verkäufe unter Umständen ohne Umsatzsteuerpflicht, wenn der Transport außerhalb des Anwendungsbereichs beginnt

Ein Gewerbetreibender, der Dropshipping aus China oder Pakistan betreibt, erkundigt sich nach der Umsatzsteuerbehandlung. Die DGT stellt klar, dass Lieferungen ohne die Wahl spezieller Regelungen nicht der Steuer unterliegen können, sofern der Transport nicht in Spanien beginnt.

Die gestellte Frage

Aufgeworfene Frage 1.: Die Besteuerung der vom Steuerpflichtigen durchgeführten Vorgänge im Hinblick auf die Mehrwertsteuer wird in Frage gestellt.

Die Entscheidung der DGT

Im Dropshipping-Modell unterliegt die Lieferung des Steuerpflichtigen nicht der MwSt., wenn die Sendung direkt vom Lieferanten an den Kunden geht und dieser die Position des Importeurs einnimmt, da der Transport nicht in Spanien beginnt. Wenn der Steuerpflichtige jedoch das besondere Einfuhrverfahren (IOSS) für Sendungen bis zu 150 Euro wählt, unterliegen die Verkäufe der Steuer. Bei der Einkommensteuer (IRPF) gibt es keinen ermäßigten Satz für neue Selbstständige, obwohl unter bestimmten Voraussetzungen ein Abzug von 20 % für die Aufnahme einer Tätigkeit gewährt werden kann.

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