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V0405-19 27. Februar 2019 · SG de Tributos Locales Kriterium gültig
OTRO · potencia instalada

Berechnung der installierten Leistung: Nur direkt dem Produktionsprozess zugeordnete Energieelemente maßgebend

Ein Unternehmen erkundigte sich, ob bestimmte Energieelemente bei der Berechnung der installierten Leistung für die IAE (Steuer auf wirtschaftliche Tätigkeiten) berücksichtigt werden müssen. Die DGT stellt klar, dass nur die Leistung der Elemente zählt, die unmittelbar dem Produktionsprozess zugeordnet sind.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Berechnung oder Nichtberechnung bestimmter Maschinen für die Berechnung der Abgaben in Bezug auf die Gruppe 346 und die Nummer 482.2 des ersten Abschnitts der Tarife der Wirtschaftstätigkeitssteuer.

Die Entscheidung der DGT

Um die steuerpflichtige installierte Leistung zu bestimmen, ist zu prüfen, ob das Element unmittelbar der Produktion dient. Die Leistung unverzichtbarer Maschinen für den Prozess, wie Kompressoren, Mühlen oder Reinraumgeräte zur Kontaminationskontrolle, ist zu berechnen. Die Leistung von Elementen wie Aufzügen, Klimatisierung aus hygienischen Gründen oder Gabelstaplern ist nicht zu berechnen, es sei denn, sie sind Teil der Produktionsphasen. Im Falle von Prüfständen sind 10 % der tatsächlich installierten Leistung zu berechnen.

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