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V0305-25 17. März 2025 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · exención

Psychologische Leistungen ohne therapeutische Diagnose-, Präventions- oder Behandlungsabsicht unterliegen der MwSt.

Eine Psychologin erkundigt sich, ob ihre Leistungen zur emotionalen Begleitung und zur Verbesserung sozialer Kompetenzen von der MwSt. befreit sind. Die DGT stellt klar, dass nur klinisch-psychologische Leistungen, die der Diagnose, Prävention oder Behandlung von Krankheiten dienen, von der Steuer befreit sind.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage Im Hinblick auf die Umsatzsteuer wird gefragt, ob die Tätigkeit von der Steuer befreit ist.

Die Entscheidung der DGT

Die Umsatzsteuerbefreiung für Angehörige der Gesundheitsberufe erfordert ein objektives Merkmal (Dienstleistungen zur Diagnose, Prävention oder Behandlung von Krankheiten) und ein subjektives Merkmal (medizinische oder gesundheitliche Fachkraft zu sein). Im Falle von Psychologen gilt die Befreiung nur für den Zweig der klinischen Psychologie mit therapeutischem Zweck. Orientierungs-, Beratungs- oder Dienstleistungen zur Verbesserung sozialer Kompetenzen, die nicht auf die Behandlung von Krankheiten abzielen, unterliegen der Steuer.

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