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V0128-17 23. Januar 2017 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · indemnización por daños personales

Schmerzensgeld ist steuerfrei, Sachschäden und Verzugszinsen hingegen steuerpflichtig

Es wurde angefragt, ob eine Entschädigung nach einem Verkehrsunfall sowie die darauf entfallenen Zinsen von der Einkommensteuer (IRPF) befreit sind. Die DGT stellt fest, dass nur die Entschädigung für Personenschäden steuerfrei ist, während Sachschäden und Verzugszinsen als Veräußerungsgewinne zu versteuern sind.

Die gestellte Frage

Cuestión planteada Si están sujetos a IRPF o exentos, tanto la indemnización como los intereses que se perciba con motivo del accidente, y conforme a sentencia judicial.

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