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V0113-17 20. Januar 2017 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · exención

Sportunterricht und Ferienlager können von der MwSt. befreit sein, sofern der Anbieter die gesetzlichen Anforderungen erfüllt

Ein kommunaler Vorstand erkundigt sich, ob die von ihm subunternehmerisch vergebenen Sportunterrichts- und Ferienlagerdienstleistungen von der MwSt. befreit sind. Die DGT stellt klar, dass die Befreiung davon abhängt, ob der Anbieter eine öffentlich-rechtliche Körperschaft, ein Verband, ein olympisches/paralympisches Komitee oder eine private Sporteinrichtung mit sozialem Charakter ist.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Steuerliche Behandlung der bei verschiedenen Stellen in Auftrag gegebenen Dienstleistungen.

Die Entscheidung der DGT

Damit Sportpraktikdienstleistungen steuerbefreit sind, muss der Empfänger eine natürliche Person sein, auch wenn die Rechnung an eine andere Stelle ausgestellt wird, die der materielle Empfänger der Dienstleistung ist. Zudem muss der Anbieter eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, ein Sportverband, ein olympisches oder paralympisches Komitee oder eine private Sporteinrichtung mit sozialem Charakter sein. Erfüllt der Anbieter diese subjektiven Voraussetzungen nicht, unterliegt der Vorgang dem Regelsatz von 21 %.

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