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V0039-22 5. Januar 2022 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · tipo reducido

Organisation und Zugang zu Fachmessen unterliegen dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 10 %

Eine gemeinnützige Organisation erkundigt sich nach der Besteuerung von Eintrittsgebühren für eine Pharma-Messe. Die DGT stellt fest, dass der Zugang und die Organisation einen ermäßigten Steuersatz von 10 % unterliegen, sofern die Veranstaltung dem kommerziellen Zweck der Produktförderung dient.

Die gestellte Frage

Aufgeworfene Frage: Besteuerung der Besuchern der Messe erhobenen Eintrittsgebühren im Hinblick auf die Umsatzsteuer.

Die Entscheidung der DGT

Die Dienstleistung des Zugangs zur Messe gilt als in Spanien erbracht, wenn sie auf nationalem Territorium stattfindet. Wenn die Messe kommerzieller Natur ist, indem sie Waren oder Dienstleistungen bewirbt, werden der Zugang und die Organisation mit 10 % besteuert. Wenn die Veranstaltung einen kulturellen oder wissenschaftlichen Verbreitungszweck hat und die Einheit die Anforderungen einer Einrichtung mit sozialem Charakter erfüllt, ist der Zugang von der Steuer befreit. Im konkreten Fall wird, da es sich um eine Messe zur pharmazeutischen Förderung handelt, der Satz von 10 % angewendet.

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