Selbstbewertung · Compliance
Hinweisgebersystem-Bewertung
Entspricht Ihr Unternehmen der EU-Hinweisgeberrichtlinie und dem Gesetz 2/2023 zum Schutz von Hinweisgebern? 10 Fragen zur Überprüfung, ob Ihr Meldesystem konform ist und was Sie korrigieren müssen.
Hat Ihr Unternehmen 50 oder mehr Mitarbeiter? (Falls ja, ist ein Hinweisgebersystem verpflichtend)
Haben Sie ein internes Hinweisgebersystem eingeführt?
Erlaubt das System anonyme Meldungen?
Haben Sie formal einen Systemverantwortlichen benannt?
Gibt es ein dokumentiertes Protokoll für die Bearbeitung von Meldungen?
Garantieren Sie die Vertraulichkeit der Identität des Hinweisgebers?
Beträgt die Antwortfrist maximal 3 Monate ab Eingang?
Haben Sie Mitarbeiter über die Existenz und Nutzung des Systems informiert?
Ist das System auch für Lieferanten und externe Mitarbeiter zugänglich?
Führen Sie ein Melderegister mit den gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungsfristen?
Beantworten Sie alle Fragen, um Ihre Ergebnisse zu sehen
Compliance-Niveau — Hinweisgebersystem
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Hinweisgebersystem einführen oder auditieren
Unser Rechtsteam hilft Ihnen beim Design, der Einführung oder der Überprüfung Ihres Meldesystems, um die Konformität mit Gesetz 2/2023 sicherzustellen und Ihr Unternehmen vor Bußgeldern zu schützen.
Gesetz 2/2023: Was jedes Unternehmen wissen muss
Das Gesetz 2/2023 vom 20. Februar zur Regulierung des Schutzes von Personen, die Verstöße gegen Rechtsvorschriften melden, setzt die EU-Hinweisgeberrichtlinie (EU 2019/1937) in spanisches Recht um. Es verpflichtet privatwirtschaftliche Unternehmen mit 50 oder mehr Mitarbeitern sowie öffentliche Stellen zur Einführung eines internen Hinweisgebersystems gemäß den gesetzlichen Anforderungen.
Zweck des Gesetzes ist der Schutz von Personen, die Verstöße gegen EU-Recht oder nationales Recht (Korruption, Steuerbetrug, Geldwäsche, Arbeitsverstöße, Umweltschäden usw.) melden, vor Vergeltungsmaßnahmen ihres Arbeitgebers. Vergeltungsmaßnahmen sind ausdrücklich verboten und können zu zusätzlichen Sanktionen führen.
Sanktionsrahmen
Sehr schwerwiegende Verstöße
- •Fehlen eines Hinweisgebersystems
- •Vergeltungsmaßnahmen gegen den Hinweisgeber
- •Verletzung der Vertraulichkeit
- •Behinderung der Untersuchung
Bußgeldhöhe
- Juristische Personen: bis zu 1.000.000 €
- Natürliche Personen: bis zu 300.000 €
- Schwerwiegende Verstöße: bis zu 600.000 €
- Leichte Verstöße: bis zu 100.000 €
Bei BMC bieten wir einen umfassenden Service zur Einführung von Hinweisgebersystemen an, einschließlich Systemdesign, Erstellung des Verwaltungsprotokolls, Schulung des Verantwortlichen, DSGVO-Integration und regelmäßiger Compliance-Überprüfung. Wir fungieren auch als externer Systemverantwortlicher für Unternehmen, die die Funktion auslagern möchten.
Hinweisgebersystem konform mit Gesetz 2/2023
Wir implementieren oder auditieren Ihr Hinweisgebersystem. Systemdesign, Verwaltungsprotokoll, Schulung und laufende Unterstützung. Vermeiden Sie Bußgelder von bis zu 1.000.000 €.