Arraigo: Der Weg zur Legalisierung nach Drei Jahren in Spanien
Beantragung der Aufenthaltserlaubnis durch soziale Verwurzelung (arraigo social), Arbeitsverwurzelung (arraigo laboral) und familiäre Verwurzelung (arraigo familiar): RD 557/2011 und Organgesetz 4/2000. Vollständige Abwicklung und erste Verlängerung.
Betrifft das Ihr Unternehmen?
Halten Sie sich seit mehr als 3 Jahren mit Einwohnermeldeeintrag in Spanien auf und sind noch immer ohne gültige Aufenthaltserlaubnis?
Haben Sie mehr als 6 Monate für spanische Unternehmen gearbeitet, ohne Ihre Situation zu legalisieren?
Haben Sie eine Ablehnung des Arraigo wegen unvollständiger Dokumentation oder Fehler im Antrag erhalten?
Haben Sie Familienangehörige in Spanien, die spanische Staatsbürger oder legale Aufenthalter sind?
0 von 4 Fragen beantwortet
Unser Prozess zur vollständigen Bearbeitung des Arraigo-Antrags bis zur ersten Verlängerung
Eignungsanalyse und optimale Verwurzelungsform
Wir bewerten die Situation des Antragstellers, um festzustellen, ob er die Anforderungen für soziale Verwurzelung (3 Jahre Aufenthalt + Bindungen), Arbeitsverwurzelung (2 Jahre mit nachgewiesener Arbeitstätigkeit) oder familiäre Verwurzelung (Familienangehöriger eines spanischen Staatsbürgers oder legalen Aufenthalters) erfüllt.
Zusammenstellung und Vorbereitung der Dokumentation
Wir identifizieren und bereiten alle notwendigen Unterlagen vor: Einwohnermelderegister, Arbeitsvertrag oder Angebot, familiäre Bindungen, Existenzmittel, Strafregister und spezifische zusätzliche Elemente des Verfahrens.
Einreichung bei der Ausländerbehörde
Wir reichen den Antrag bei der zuständigen Ausländerbehörde ein, überprüfen den korrekten Empfang und verfolgen das Verfahren bis zur Entscheidung, indem wir auf Anfragen nach zusätzlicher Dokumentation reagieren.
Entscheidung und erste Verlängerung
Wir begleiten bei der Erlangung des Ausländeridentitätsdokuments (TIE), beraten zu den Pflichten des Inhabers während der Geltungsdauer (2 Jahre) und bereiten die erste Verlängerung zur ordentlichen Aufenthaltserlaubnis vor.
Die Herausforderung
Viele Menschen, die seit Jahren irregulär in Spanien leben und arbeiten, wissen nicht, dass das Gesetz ihnen einen legalen Weg zur Regularisierung ihrer Situation durch den Arraigo (soziale, arbeitsrechtliche oder familiäre Verwurzelung) bietet. Schlecht vorbereitete oder ohne Rechtsberatung eingereichte Anträge werden wegen vermeidbarer Dokumentationsmängel abgelehnt, was die Irregularität um Jahre verlängert.
Unsere Lösung
Wir bearbeiten vollständig die Anträge auf Aufenthaltserlaubnis durch soziale Verwurzelung, Arbeitsverwurzelung und familiäre Verwurzelung: Eignungsanalyse, Dokumentationsvorbereitung, Einreichung bei der Ausländerbehörde und Nachverfolgung bis zur Entscheidung. Mit einer Erfolgsquote von über 92 % in den von uns betreuten Verfahren.
Die Aufenthaltserlaubnis durch Verwurzelung (arraigo) ist im spanischen Ausländerrecht als außerordentlicher Umstand zur Regularisierung irregulär in Spanien lebender Personen geregelt (Art. 124-127 des Ausländerreglements, RD 557/2011, in Verbindung mit Art. 31 der Organgesetz 4/2000 über Rechte und Freiheiten von Ausländern). Es gibt drei Modalitäten: soziale Verwurzelung (arraigo social), Arbeitsverwurzelung (arraigo laboral) und familiäre Verwurzelung (arraigo familiar), jede mit unterschiedlichen Anforderungen an Aufenthaltsdauer, Nachweise sozialer oder beruflicher Integration und verfügbare Existenzmittel.
Diese Dienstleistung ist Teil unserer Rechtsberatungspraxis.
Arten des Arraigo und ihre Anforderungen
Soziale Verwurzelung (arraigo social): Erfordert mindestens 3 Jahre kontinuierlichen Aufenthalt in Spanien, nachgewiesen durch das historische Einwohnermelderegister, eine Verwurzelungsbescheinigung des Gemeindeamts oder Nachweis familiärer Bindungen zu legalen Aufenthaltern sowie einen Arbeitsvertrag oder ausreichende Existenzmittel.
Arbeitsverwurzelung (arraigo laboral): Erfordert mindestens 2 Jahre Aufenthalt in Spanien und den Nachweis von Arbeitsverhältnissen von mindestens 6 Monaten mit einem spanischen Arbeitgeber, dokumentiert durch Sozialversicherungsnachweise, Gehaltsabrechnungen oder Arbeitgeberbestätigungen.
Familiäre Verwurzelung (arraigo familiar): Für Ausländer, die Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner eines spanischen Staatsbürgers sind oder Kinder spanischer Nationalität haben, die in Spanien wohnhaft sind.
Erteilte Aufenthaltserlaubnis durch Verwurzelung mit lückenloser Antragsdokumentation
Ich lebte vier Jahre in Spanien und arbeitete in der Gastronomie ohne Papiere. Ein Anwalt aus meinem Viertel beantragte den Arraigo für mich und er wurde wegen unvollständiger Dokumentation abgelehnt. BMC analysierte das Verfahren, identifizierte das Problem, korrigierte es und beim zweiten Antrag erhielt ich die günstige Entscheidung in vier Monaten.
Erfahrenes Team mit lokaler Expertise und internationaler Reichweite
Unser Leistungsumfang bei arraigo social, laboral und familiar
Eignungsanalyse und optimale Verwurzelungsform
Detaillierte Bewertung der Situation des Antragstellers zur Bestimmung der solidesten Verwurzelungsform, der nachzuweisenden Dokumente und der Erfolgswahrscheinlichkeit vor Beginn des Verfahrens.
Abwicklung der sozialen Verwurzelung
Vollständige Verwaltung des Verfahrens zur sozialen Verwurzelung: Vorbereitung des historischen Einwohnermeldenachweises, Beratung für die Gemeindebescheinigung, Dokumentation der Bindungen, Arbeitsvertrag und Einreichung bei der Ausländerbehörde.
Abwicklung der Arbeitsverwurzelung
Verwaltung des Arbeitsverwurzelungsverfahrens: Nachweis des 2-jährigen Aufenthalts und der Arbeitsverhältnisse mit spanischen Arbeitgebern für mindestens 6 Monate, mit entsprechender Arbeits- und Steuerdokumentation.
Erste Verlängerung und Weg zur ordentlichen Aufenthaltserlaubnis
Beratung zu den Pflichten während der Geltungsdauer und Vorbereitung der Verlängerung zur langfristigen ordentlichen Aufenthaltserlaubnis nach Ablauf des ersten Zeitraums.
Ergebnisse, die für sich sprechen
Einziehung eines gewerblichen Forderungsportfolios | BMC
92 % des Portfolios innerhalb von 4 Monaten eingezogen, mit einvernehmlichen Einigungen in 78 % der Fälle und einem wiederverwendbaren Kreditrisikorahmen als Nebenprodukt.
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100 % günstige Ergebnisse: 5 vorteilhafte Einigungen und 3 vollständig bestätigte Gerichtsurteile.
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AEPD-Untersuchung ohne Sanktion abgeschlossen. Vollständige DSGVO-Compliance in allen Gruppenstandorten innerhalb von 6 Monaten erreicht.
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