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Arraigo: Der Weg zur Legalisierung nach Drei Jahren in Spanien

Beantragung der Aufenthaltserlaubnis durch soziale Verwurzelung (arraigo social), Arbeitsverwurzelung (arraigo laboral) und familiäre Verwurzelung (arraigo familiar): RD 557/2011 und Organgesetz 4/2000. Vollständige Abwicklung und erste Verlängerung.

92%
Erfolgsquote in bearbeiteten Arraigo-Verfahren
3 Jahre
Mindestaufenthalt für soziale Verwurzelung
2 Jahre
Dauer der Aufenthaltserlaubnis durch soziale Verwurzelung
4,8/5 bei Google · 50+ Bewertungen 25+ Jahre Erfahrung 5 Büros in Spanien 500+ Kunden
Schnellbewertung

Betrifft das Ihr Unternehmen?

Halten Sie sich seit mehr als 3 Jahren mit Einwohnermeldeeintrag in Spanien auf und sind noch immer ohne gültige Aufenthaltserlaubnis?

Haben Sie mehr als 6 Monate für spanische Unternehmen gearbeitet, ohne Ihre Situation zu legalisieren?

Haben Sie eine Ablehnung des Arraigo wegen unvollständiger Dokumentation oder Fehler im Antrag erhalten?

Haben Sie Familienangehörige in Spanien, die spanische Staatsbürger oder legale Aufenthalter sind?

0 von 4 Fragen beantwortet

Unser Ansatz

Unser Prozess zur vollständigen Bearbeitung des Arraigo-Antrags bis zur ersten Verlängerung

01

Eignungsanalyse und optimale Verwurzelungsform

Wir bewerten die Situation des Antragstellers, um festzustellen, ob er die Anforderungen für soziale Verwurzelung (3 Jahre Aufenthalt + Bindungen), Arbeitsverwurzelung (2 Jahre mit nachgewiesener Arbeitstätigkeit) oder familiäre Verwurzelung (Familienangehöriger eines spanischen Staatsbürgers oder legalen Aufenthalters) erfüllt.

02

Zusammenstellung und Vorbereitung der Dokumentation

Wir identifizieren und bereiten alle notwendigen Unterlagen vor: Einwohnermelderegister, Arbeitsvertrag oder Angebot, familiäre Bindungen, Existenzmittel, Strafregister und spezifische zusätzliche Elemente des Verfahrens.

03

Einreichung bei der Ausländerbehörde

Wir reichen den Antrag bei der zuständigen Ausländerbehörde ein, überprüfen den korrekten Empfang und verfolgen das Verfahren bis zur Entscheidung, indem wir auf Anfragen nach zusätzlicher Dokumentation reagieren.

04

Entscheidung und erste Verlängerung

Wir begleiten bei der Erlangung des Ausländeridentitätsdokuments (TIE), beraten zu den Pflichten des Inhabers während der Geltungsdauer (2 Jahre) und bereiten die erste Verlängerung zur ordentlichen Aufenthaltserlaubnis vor.

Die Herausforderung

Viele Menschen, die seit Jahren irregulär in Spanien leben und arbeiten, wissen nicht, dass das Gesetz ihnen einen legalen Weg zur Regularisierung ihrer Situation durch den Arraigo (soziale, arbeitsrechtliche oder familiäre Verwurzelung) bietet. Schlecht vorbereitete oder ohne Rechtsberatung eingereichte Anträge werden wegen vermeidbarer Dokumentationsmängel abgelehnt, was die Irregularität um Jahre verlängert.

Unsere Lösung

Wir bearbeiten vollständig die Anträge auf Aufenthaltserlaubnis durch soziale Verwurzelung, Arbeitsverwurzelung und familiäre Verwurzelung: Eignungsanalyse, Dokumentationsvorbereitung, Einreichung bei der Ausländerbehörde und Nachverfolgung bis zur Entscheidung. Mit einer Erfolgsquote von über 92 % in den von uns betreuten Verfahren.

Die Aufenthaltserlaubnis durch Verwurzelung (arraigo) ist im spanischen Ausländerrecht als außerordentlicher Umstand zur Regularisierung irregulär in Spanien lebender Personen geregelt (Art. 124-127 des Ausländerreglements, RD 557/2011, in Verbindung mit Art. 31 der Organgesetz 4/2000 über Rechte und Freiheiten von Ausländern). Es gibt drei Modalitäten: soziale Verwurzelung (arraigo social), Arbeitsverwurzelung (arraigo laboral) und familiäre Verwurzelung (arraigo familiar), jede mit unterschiedlichen Anforderungen an Aufenthaltsdauer, Nachweise sozialer oder beruflicher Integration und verfügbare Existenzmittel.

Diese Dienstleistung ist Teil unserer Rechtsberatungspraxis.

Arten des Arraigo und ihre Anforderungen

Soziale Verwurzelung (arraigo social): Erfordert mindestens 3 Jahre kontinuierlichen Aufenthalt in Spanien, nachgewiesen durch das historische Einwohnermelderegister, eine Verwurzelungsbescheinigung des Gemeindeamts oder Nachweis familiärer Bindungen zu legalen Aufenthaltern sowie einen Arbeitsvertrag oder ausreichende Existenzmittel.

Arbeitsverwurzelung (arraigo laboral): Erfordert mindestens 2 Jahre Aufenthalt in Spanien und den Nachweis von Arbeitsverhältnissen von mindestens 6 Monaten mit einem spanischen Arbeitgeber, dokumentiert durch Sozialversicherungsnachweise, Gehaltsabrechnungen oder Arbeitgeberbestätigungen.

Familiäre Verwurzelung (arraigo familiar): Für Ausländer, die Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner eines spanischen Staatsbürgers sind oder Kinder spanischer Nationalität haben, die in Spanien wohnhaft sind.

Referenzen

Erteilte Aufenthaltserlaubnis durch Verwurzelung mit lückenloser Antragsdokumentation

Ich lebte vier Jahre in Spanien und arbeitete in der Gastronomie ohne Papiere. Ein Anwalt aus meinem Viertel beantragte den Arraigo für mich und er wurde wegen unvollständiger Dokumentation abgelehnt. BMC analysierte das Verfahren, identifizierte das Problem, korrigierte es und beim zweiten Antrag erhielt ich die günstige Entscheidung in vier Monaten.

Wohnhaft in Barcelona
Gastronomiemitarbeiter

Erfahrenes Team mit lokaler Expertise und internationaler Reichweite

Ergebnisse

Unser Leistungsumfang bei arraigo social, laboral und familiar

Eignungsanalyse und optimale Verwurzelungsform

Detaillierte Bewertung der Situation des Antragstellers zur Bestimmung der solidesten Verwurzelungsform, der nachzuweisenden Dokumente und der Erfolgswahrscheinlichkeit vor Beginn des Verfahrens.

Abwicklung der sozialen Verwurzelung

Vollständige Verwaltung des Verfahrens zur sozialen Verwurzelung: Vorbereitung des historischen Einwohnermeldenachweises, Beratung für die Gemeindebescheinigung, Dokumentation der Bindungen, Arbeitsvertrag und Einreichung bei der Ausländerbehörde.

Abwicklung der Arbeitsverwurzelung

Verwaltung des Arbeitsverwurzelungsverfahrens: Nachweis des 2-jährigen Aufenthalts und der Arbeitsverhältnisse mit spanischen Arbeitgebern für mindestens 6 Monate, mit entsprechender Arbeits- und Steuerdokumentation.

Erste Verlängerung und Weg zur ordentlichen Aufenthaltserlaubnis

Beratung zu den Pflichten während der Geltungsdauer und Vorbereitung der Verlängerung zur langfristigen ordentlichen Aufenthaltserlaubnis nach Ablauf des ersten Zeitraums.

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Ansprechpartner

Javier Moreno Aguirre

Senior Associate – Rechtsabteilung

Master in Internationalem Recht, Universidad Carlos III de Madrid Rechtswissenschaften, UPV/EHU
FAQ

Häufig gestellte Fragen

Die Ausländerverordnung (RD 557/2011) regelt drei Hauptarten der Verwurzelung als außerordentliche Umstände zur Regularisierung: (1) soziale Verwurzelung (arraigo social): erfordert mindestens 3 Jahre kontinuierlichen Aufenthalt in Spanien, Nachweis familiärer Bindungen zu legalen Aufenthaltern oder Verwurzelungsbescheinigung des Gemeindeamts, und Arbeitsvertrag oder ausreichende Existenzmittel; (2) Arbeitsverwurzelung (arraigo laboral): erfordert mindestens 2 Jahre Aufenthalt in Spanien, Nachweis von Arbeitsverhältnissen von mindestens 6 Monaten mit einem spanischen Arbeitgeber; (3) familiäre Verwurzelung (arraigo familiar): für Ausländer, die Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner eines spanischen Staatsbürgers sind oder Kinder spanischer Nationalität haben.
Die wesentlichen Unterlagen für die soziale Verwurzelung sind: gültiger Reisepass, Nachweis des 3-jährigen kontinuierlichen Aufenthalts (historisches Einwohnermeldedokument), Verwurzelungsbescheinigung des Gemeindeamts, Arbeitsvertrag oder Versprechen eines Arbeitsvertrags, Strafregisterauszug aus dem Herkunftsland mit Apostille. Einige Gemeindeämter verlangen zusätzliche Dokumentation für die Verwurzelungsbescheinigung, wie Nachweise sozialer Integration, Sprachkurse oder andere Gemeinschaftsaktivitäten.
Die günstige Entscheidung über den Arraigo erteilt eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis von einem Jahr Dauer (Arbeitsverwurzelung) oder zwei Jahren (soziale und familiäre Verwurzelung). Nach Ablauf des ersten Zeitraums kann der Inhaber für weitere zwei Jahre verlängern, mit dem Weg zur langfristigen ordentlichen Aufenthaltserlaubnis.
Das Vorhandensein eines früheren Ausweisungsbescheids oder Einreiseverbots ist eines der schwerwiegendsten Hindernisse für den Arraigo. Je nach Alter des Bescheids und den Umständen kann es möglich sein, eine Überprüfung des Einreiseverbots zu beantragen. Jeder Fall erfordert eine individuelle Analyse. Das Wichtigste ist, den Arraigo-Antrag nicht einzureichen, ohne das Einreiseverbot-Problem zuvor gelöst zu haben.
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Aufenthaltserlaubnis durch Verwurzelung (Arraigo)

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