Betrieblicher Restrukturierungsplan: Schulden restrukturieren vor dem Insolvenzverfahren
Vorinsolvenzlicher Restrukturierungsplan unter TRLC Arts. 616–732: Restrukturieren Sie die Schulden Ihres Unternehmens vor dem Insolvenzverfahren mit gerichtlichem Schutz und verbindlicher Wirkung für dissentierende Gläubiger.
Betrifft das Ihr Unternehmen?
Kann Ihr Unternehmen die Zahlungen der nächsten 3 Monate nicht leisten und muss die Schulden restrukturieren, bevor es zu spät ist?
Haben Sie bedeutende Bankschulden (syndizierte Kredite, Kreditlinien), die dringend umverhandelt werden müssen, um die Lebensfähigkeit des Unternehmens zu erhalten?
Kennen Sie den vorinsolvenzlichen Restrukturierungsplan als legale Alternative zum Insolvenzverfahren für Unternehmen mit drohender Insolvenz?
Müssen Sie den Schutzschirm gegen Gläubigervollstreckungen aktivieren, während Sie die Schuldenrestrukturierung verhandeln?
0 von 4 Fragen beantwortet
Unser Prozess zur Ausarbeitung und gerichtlichen Schutzbeantragung des Restrukturierungsplans
Lebensfähigkeitsdiagnose und Schuldenlandkarte
Wir analysieren die tatsächliche Finanzlage des Unternehmens: Cashflow-Projektion auf 18 Monate, Schuldenstruktur nach Art und Gläubigerklasse (gesicherter Finanzkreditgeber, ungesicherter Finanzkreditgeber, Handelsgläubiger, öffentlich-rechtlich), verfügbare Vermögenswerte und ihr Realisationswert, und kritische Verträge. Wir bestimmen, ob das Unternehmen in drohender oder bereits eingetretener Insolvenz ist, welche Gläubigerklassen für die Mehrheiten relevant sind und ob das Unternehmen mit einer restrukturierten Schuldenstruktur reale Lebensfähigkeit hat.
Ausarbeitung des Restrukturierungsplans (TRLC Arts. 616–631)
Wir verfassen den Plan gemäß TRLC: Lebensfähigkeitsanalyse des Unternehmens mit restrukturierten Schulden, Klassifikation der betroffenen Forderungen (gesichert, ungesichert, nachrangig, öffentlich-rechtlich), differenzierter Forderungsverzicht und Stundungsvorschlag je Klasse, operative Anpassungsmaßnahmen im Plan (Personalrestrukturierung, Desinvestitionen, Schließung von Geschäftsbereichen) und Erfüllungskalender mit verifizierbaren Meilensteinen.
Gerichtsmitteilung und Aktivierung des Schutzschirms
Wir teilen dem Handelsgericht den Beginn von Verhandlungen mit den Gläubigern zur Erreichung eines Restrukturierungsplans mit. Diese Mitteilung aktiviert den Schutzschirm des Art. 627 TRLC: Einstellung von Einzelvollstreckungen über notwendige Vermögenswerte, Moratorium auf die Realisierung dinglicher Sicherheiten und Schutz vor Fremdinsolvenzanträgen durch dissentierende Gläubiger. Der Schutzeitraum dauert bis zu 4 Monate (verlängerbar auf 8) ab der Mitteilung.
Verhandlung mit Gläubigern je Klasse
Wir vertreten das Unternehmen bei Verhandlungen mit jeder Gläubigerklasse: Banken mit gesicherter Schuld (syndizierte Kredite, Kreditlinien, Leasing), Distressed-Debt-Fonds, relevante Handelsgläubiger und Behörden (AEAT, TGSS). Wir konzipieren das spezifische Forderungsverzichts- und Stundungsangebot für jede Klasse, verwalten die Standstill-Vereinbarungen und koordinieren die Due Diligence, die Finanzgläubiger typischerweise vor der Planabstimmung verlangen.
Abstimmungsprozess und gerichtliche Bestätigung
Wir verwalten den klassenweisen Abstimmungsprozess. Für die Plangenehmigung sind qualifizierte Mehrheiten je Klasse erforderlich. Wenn der Plan die erforderlichen Mehrheiten erhält, beantragen wir die gerichtliche Bestätigung beim Handelsgericht (Art. 639 TRLC): Der Richter kann die Planwirkungen mittels Cram-Down-Mechanismus auf dissentierende Gläubiger innerhalb jeder Klasse erstrecken.
Die Herausforderung
Viele Unternehmen mit Liquiditätsproblemen landen im Insolvenzverfahren, weil sie das Instrument nicht kennen, das das Ley 16/2022 ihnen bereitstellt: den vorinsolvenzlichen Restrukturierungsplan. Diese Regelung — Umsetzung der europäischen Richtlinie 2019/1023 über präventive Restrukturierungsrahmen — erlaubt einem Unternehmen in drohender Insolvenz, unter gerichtlichem Schutz mit seinen Gläubigern zu verhandeln, ohne ein Insolvenzverfahren erklären zu müssen und ohne die Geschäftsführungskontrolle zu verlieren. Der Plan kann Forderungsverzichte, Stundungen, Schuldenkapitalisierung und operative Maßnahmen umfassen. Erhält er die erforderlichen Mehrheiten in jeder Gläubigerklasse, bestätigt der Richter ihn und seine Wirkungen erstrecken sich auf die Dissentierenden. Das Handlungsfenster ist begrenzt: nur wenn noch drohende Insolvenz besteht (das Unternehmen kann in den nächsten 3 Monaten nicht zahlen) und bevor die Insolvenz eingetreten ist.
Unsere Lösung
Wir konzipieren und führen den vorinsolvenzlichen Restrukturierungsplan von der ersten Diagnose bis zur gerichtlichen Bestätigung durch. Wir analysieren die Lebensfähigkeit des Unternehmens mit restrukturierten Schulden, erarbeiten den Plan gemäß TRLC Arts. 616–732, teilen dem Handelsgericht die Aufnahme von Verhandlungen mit, um den Schutzschirm zu aktivieren, koordinieren die Verhandlung mit jeder Gläubigerklasse und verwalten den Abstimmungs- und Bestätigungsprozess. Wir arbeiten in Zusammenarbeit mit Herrera García Abogados, die über umfangreiche Insolvenzerfahrung verfügen, um die korrekte rechtliche Strukturierung des Plans und seine Verfahrensdurchführbarkeit zu gewährleisten.
Der vorinsolvenzliche Restrukturierungsplan ist das Instrument, das die Ley 16/2022 — Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1023 über präventive Restrukturierungsrahmen — im Texto Refundido de la Ley Concursal (TRLC) unter den Arts. 616–732 geregelt hat, damit Unternehmen in drohender Insolvenz ihre Schulden vor dem formellen Insolvenzverfahren restrukturieren können: unter gerichtlichem Schutz, ohne Geschäftsführungskontrollverlust, mit verbindlicher Wirkung für dissentierende Gläubiger durch den Cram-Down-Mechanismus und zu erheblich niedrigeren Kosten und kürzeren Zeiträumen als das ordentliche Insolvenzverfahren. Die Kommunikation an das Handelsgericht über den Beginn von Verhandlungen aktiviert den Schutzschirm des Art. 627 TRLC — die Einstellung von Einzelvollstreckungen und Moratorien auf dingliche Sicherheiten — für bis zu 4 Monate (verlängerbar auf 8). BMC begleitet in Zusammenarbeit mit Herrera García Abogados den vollständigen Planprozess von der Finanzdiagnose bis zur gerichtlichen Bestätigung.
Diese Dienstleistung ist Teil unserer Rechtsberatungspraxis.
Wann ein Restrukturierungsplan das richtige Instrument ist
Das Handlungsfenster ist definiert: Das Unternehmen muss sich in drohender Insolvenz befinden (in den nächsten 3 Monaten kann es nicht regulär zahlen), aber noch nicht in eingetretener Insolvenz. Das ist der Bereich, in dem das Restrukturierungsplanrecht Mehrwert bringt — sowohl gegenüber dem Abwarten bis zur tatsächlichen Insolvenz als auch gegenüber ungeregelten außergerichtlichen Einigungsversuchen.
Sobald die Insolvenz eingetreten ist, hat der Geschäftsführer die gesetzliche Pflicht, innerhalb von 2 Monaten Insolvenz zu beantragen. Die persönliche Haftung der Geschäftsführer, die diese Frist versäumen, ist erheblich. Deshalb ist die frühzeitige Analyse der Finanzsituation — lange bevor die Zahlungsunfähigkeit eintritt — die wirksamste Form, den Restrukturierungsplan als Werkzeug nutzen zu können.
Restrukturierungsplan vs. Insolvenzverfahren: die wichtigsten Unterschiede
| Aspekt | Restrukturierungsplan | Insolvenzverfahren |
|---|---|---|
| Phase | Vorinsolvenzlich (Buch I TRLC) | Insolvenz (Buch II TRLC) |
| Geschäftsführungskontrolle | Behalten | Eingeschränkt oder ersetzt |
| Insolvenzverwalter | Kein | Vom Gericht bestellt |
| Registerpublizität | Begrenzt | Vollständig (BORME, Insolvenzregister) |
| Schutzzeitraum | 4–8 Monate | Ab Eröffnung |
| Kosten | Erheblich niedriger | Höher (Verwaltervergütung) |
| Cram-Down | Ja, klassenweise | Ja, mit anderen Regeln |
Der Schutzschirm: verhandeln ohne Vollstreckungsdruck
Der Schutzschirm ist das entscheidende operative Instrument des Restrukturierungsplans. Von dem Moment an, in dem das Unternehmen dem Handelsgericht den Beginn von Verhandlungen mitteilt:
- Kein Gläubiger kann Einzelvollstreckungen über die für den Geschäftsbetrieb notwendigen Vermögenswerte einleiten
- Kein gesicherter Gläubiger kann seine dinglichen Sicherheiten über jene Vermögenswerte realisieren
- Kein Gläubiger kann einen Fremdinsolvenzantrag gegen das Unternehmen stellen
Dieser Schutz gilt für die Dauer von 4 Monaten, verlängerbar auf 8 Monate, wenn die Verhandlungen im Gange sind und vernünftige Erfolgsaussichten bestehen. Diese “Pause” ermöglicht ein echtes Verhandeln ohne den Druck unmittelbarer Vollstreckungsmaßnahmen.
Rechtlicher Rahmen
- TRLC Arts. 616–732: Restrukturierungsplan — Regelungsrahmen
- Ley 16/2022: Reform des TRLC zur Umsetzung der EU-Direktive
- Richtlinie (EU) 2019/1023: Europäischer Rahmen für präventive Restrukturierung
- TRLC Art. 627: Schutzschirm und Einstellung von Vollstreckungen
- TRLC Arts. 639–655: Gerichtliche Bestätigung und Cram-Down
Geordnete Schuldenrestrukturierung mit verbindlicher Gläubigerbindung ohne Insolvenzverfahren
Wir hatten ein syndiziertes Darlehen von drei Banken, das fällig war und das wir zu den üblichen Konditionen nicht refinanzieren konnten. BMC, in Zusammenarbeit mit Herrera García Abogados, aktivierte den Schutzschirm und gab uns vier Monate, um zu verhandeln, ohne dass die Banken die Hypothek vollstrecken konnten. Der Restrukturierungsplan wurde mit einem Forderungsverzicht von 25% und einer Laufzeitverlängerung auf 8 Jahre bestätigt. Das Unternehmen besteht weiter mit allen Mitarbeitern.
Erfahrenes Team mit lokaler Expertise und internationaler Reichweite
Unser Leistungsumfang beim vorinsolvenzlichen Restrukturierungsplan
Finanzdiagnose und Lebensfähigkeitsanalyse
Analyse der Insolvenzsituation (drohend oder eingetreten), Cashflow-Projektion, Schuldenlandkarte je Gläubigerklasse, Vermögensbewertung und Realisationswert, Identifizierung kritischer Verträge und Bestimmung der Lebensfähigkeit des Unternehmens mit restrukturierten Schulden.
Konzeption und Ausarbeitung des Restrukturierungsplans
Planausarbeitung gemäß TRLC: Forderungsklassifizierung, differenzierter Forderungsverzichts- und Stundungsvorschlag, operative Anpassungsmaßnahmen, Strukturierung der Zwischenfinanzierung falls notwendig, und Erfüllungskalender mit verifizierbaren Meilensteinen.
Aktivierung des Schutzschirms
Mitteilung an das Handelsgericht über den Beginn von Verhandlungen zur Aktivierung des Schutzeitraums (Arts. 627–634 TRLC): Einstellung von Vollstreckungen über notwendige Vermögenswerte, Moratorium auf dingliche Sicherheiten und Schutz vor Fremdinsolvenzanträgen für 4–8 Monate.
Verhandlung mit jeder Gläubigerklasse
Vertretung in Verhandlungen mit Banken, Schuldenfonds, relevanten Handelsgläubigern und Behörden. Angebotsgestaltung je Klasse, Koordination der Finanzkreditgläubiger-Due-Diligence und Verwaltung der Standstill-Vereinbarungen während der Verhandlung.
Abstimmungsprozess und gerichtliche Bestätigung
Verwaltung des klassenweisen Abstimmungsprozesses, Antrag auf gerichtliche Bestätigung beim Handelsgericht, Anwendung des Cram-Down zur Bindung dissentierender Gläubiger je Klasse, und Nachverfolgung des Bestätigungsbeschlusses und seiner Registereintragung.
Ergebnisse, die für sich sprechen
Einziehung eines gewerblichen Forderungsportfolios | BMC
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100 % günstige Ergebnisse: 5 vorteilhafte Einigungen und 3 vollständig bestätigte Gerichtsurteile.
DSGVO-Compliance Krankenhausgruppe: Fallstudie | BMC
AEPD-Untersuchung ohne Sanktion abgeschlossen. Vollständige DSGVO-Compliance in allen Gruppenstandorten innerhalb von 6 Monaten erreicht.
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