Öffentliche Vergabe in Spanien: Aufträge Gewinnen und Rechte Durchsetzen unter der LCSP
Umfassende rechtliche Begleitung von Unternehmen, die sich um öffentliche Aufträge in Spanien bewerben – von der Angebotsvorbereitung über das Sonderrechtsbehelfsverfahren (REMC) bis zur Vertragsdurchführung nach dem spanischen Vergabegesetz Ley 9/2017 LCSP.
Warum Öffentliche Vergabe in Spanien Spezialisierte Rechtsberatung Erfordert
Betrifft das Ihr Unternehmen?
Wurde Ihr Unternehmen bei einer spanischen Ausschreibung wegen eines Formfehlers oder eines anfechtbaren Ausschlussgrunds ausgeschlossen?
Wissen Sie, wie die qualitativen Bewertungskriterien bewertet werden, bevor Sie in die Erstellung Ihres technischen Angebots investieren?
Erfüllt Ihr Unternehmen alle Eignungsschwellen für die Aufträge, auf die Sie sich bewerben möchten?
Sind Sie auf Vertragsänderungen und Vertragsstrafen während der Ausführung vorbereitet?
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Wie Wir Ihr Angebot Vorbereiten und Ihre Rechte im Vergabeverfahren Schützen
Analyse der Vergabeunterlagen und Beteiligungsstrategie
Wir lesen PCAP, PPT und Vergabebekanntmachung eingehend, um alle Eignungs-, Ausschluss- und Zuschlagskriterien zu identifizieren. Wir bewerten, ob die gestellten Anforderungen zur tatsächlichen Leistungsfähigkeit des Unternehmens passen, flaggen potenziell rechtswidrige oder diskriminierende Klauseln, die angefochten werden können, und empfehlen die optimale Beteiligungsstruktur – Einzelangebot, Bietergemeinschaft UTE nach Art. 69 LCSP oder strategische Unterauftragsvergabe nach Art. 215 LCSP.
Vorbereitung des technischen und wirtschaftlichen Angebots
Wir stellen das vollständige Bewerbungs- und Angebotspaket zusammen – DEUC, Eigenerkärungen, Eignungsnachweise, ein technisches Angebot, das auf die Bewertung nach Ermessenskriterien ausgerichtet ist – und führen eine Analyse unangemessen niedriger Angebote nach Art. 149 LCSP durch, um das wirtschaftliche Angebot wettbewerbsfähig zu kalibrieren, ohne das Risiko eines Ausschlusses als ungewöhnlich niedriges Angebot einzugehen.
Sondernachprüfungsantrag (REMC) und vorläufige Maßnahmen
Wenn das Unternehmen nicht berücksichtigt wird oder Unregelmäßigkeiten im Verfahren feststellt, stellen wir innerhalb der zwingenden Frist von 15 Werktagen ab Bekanntgabe des angefochtenen Akts einen Nachprüfungsantrag (REMC) beim TACRC oder dem zuständigen regionalen Organ (Art. 50 LCSP). Wir beantragen die automatische Aussetzung des Vergabeverfahrens und, sofern geboten, ergänzende einstweilige Maßnahmen. Unser Team verfügt über nachgewiesene Erfahrung in der Anfechtung rechtswidriger Vergabeunterlagen, willkürlicher Ermessensbewertungen und ungerechtfertigter Ausschlüsse wegen heilbarer Formfehler.
Vertragsdurchführung, Vertragsänderungen und Kündigung
Nach der Zuschlagserteilung begleiten wir den Auftragnehmer während der gesamten Ausführungsphase – Bestellung der Vertragserfüllungssicherheit (5 % des Auftragswerts, Art. 107 LCSP), Vertragsänderungen (Art. 203-207 LCSP), Preisanpassungsansprüche (Art. 103-105 LCSP), Vertragsstrafenabwehr bei behaupteten Verzögerungen oder Schlechtleistung. Bei Einleitung eines Kündigungsverfahrens durch den öffentlichen Auftraggeber machen wir Entschädigungsansprüche des Auftragnehmers nach Art. 313 LCSP geltend und führen, soweit erforderlich, verwaltungsgerichtliche Verfahren durch.
Die Herausforderung
Das spanische Vergaberecht – geregelt im Gesetz über öffentliche Aufträge, Ley 9/2017 de Contratos del Sector Público (LCSP) – ist formal streng und kennt kaum Nachsicht bei Verfahrensfehlern. Eine fehlende Steuerbescheinigung, ein unvollständiges DEUC (Einheitliche Europäische Eigenerklärung), oder ein technisches Angebot, das die Zuschlagskriterien des Leistungsverzeichnisses nicht präzise adressiert, kann zum automatischen Ausschluss führen, bevor das Preisnebel überhaupt geöffnet wird. Die Ausschlussgründe des Artikels 71 LCSP – von rechtskräftigen Strafurteilen bis zu ausstehenden Sozialversicherungsschulden – treffen regelmäßig Unternehmen, die zur Vertragsausführung durchaus in der Lage wären, aber verfahrensrechtlich unzureichend vorbereitet sind. Die Komplexität steigt weiter, wenn das Unternehmen als Bietergemeinschaft (UTE) teilnimmt, wenn der Auftrag eine amtliche Unternehmensklassifizierung (clasificación empresarial) erfordert, oder wenn Bewertungskriterien mit Ermessensspielraum zugunsten des Bestandsauftragnehmers ausgelegt werden.
Unsere Lösung
Das Team für Verwaltungsrecht und Öffentliches Vergaberecht von BMC begleitet Unternehmen über den gesamten Vergabezyklus – von der Analyse der Vergabeunterlagen (PCAP und PPT) bis zur Durchsetzung von Vertragsnehmerrechten bei der Vertragsdurchführung und der Einlegung von Nachprüfungsanträgen vor dem Zentralen Verwaltungsgericht für Vergabebeschwerden (TACRC) oder den zuständigen regionalen Organen (OARC, TAPC, TRIC). Wir prüfen die Anforderungen an die wirtschaftliche und technische Leistungsfähigkeit (Art. 86-88 LCSP), gestalten die vorteilhafteste Beteiligungsstruktur (Einzelangebot, Bietergemeinschaft UTE, strategische Unterauftragsvergabe), bereiten das technische und wirtschaftliche Angebot mit Blick auf objektive und wertende Zuschlagskriterien vor und betreuen Streitigkeiten in der Vertragsdurchführung – Vertragsänderungen, Preisanpassungen, Vertragsstrafen und Vertragskündigungen.
Der spanische Markt für öffentliche Aufträge – geregelt durch die Ley 9/2017, vom 8. November, de Contratos del Sector Público (LCSP) – ist mit einem jährlichen Auftragsvolumen von über 50 Milliarden Euro einer der größten Beschaffungsmärkte der Europäischen Union. Die LCSP setzt die EU-Vergaberichtlinien 2014/24/EU (klassische Sektoren) und 2014/25/EU (Versorgungssektoren) um und gilt für sämtliche Einrichtungen des spanischen öffentlichen Sektors – Bundesministerien, Gebietskörperschaften, Universitäten, Krankenhäuser und mehrheitlich öffentlich finanzierte Einrichtungen. Für Unternehmen, die das Verfahrensrecht beherrschen, bietet der spanische öffentliche Markt einen stabilen, diversifizierten Umsatzstrom mit soliden vertraglichen Schutzrechten.
Unser Team für Verwaltungsrecht und Öffentliches Vergaberecht berät deutsche, österreichische und schweizerische Unternehmen beim Zugang zum spanischen Beschaffungsmarkt sowie spanische Unternehmen, die sich um EU-geförderte Aufträge bewerben. Wir beraten auf Deutsch, Spanisch, Englisch und Französisch.
Warum Öffentliche Vergabe in Spanien Spezialisierte Rechtsberatung Erfordert
Das spanische Vergaberecht verbindet die formale Strenge des Verwaltungsrechts mit einer umfangreichen Rechtsprechung des TACRC und der regionalen Nachprüfungsorgane. Ein einziger Verfahrensfehler — ein abgelaufenes Steuerkonformitätszertifikat, eine fehlerhaft ausgefüllte Eigenerkärung, oder ein technisches Angebot, das auf einen Unterbeurteilungspunkt nicht eingeht — kann einen automatischen Ausschluss auslösen, der durch keinerlei inhaltliche Qualität des Angebots reversibel ist.
Das spanische Vergaberecht unterscheidet klar zwischen heilbaren Mängeln — die der Auftraggeber zur Nachbesserung auffordern muss — und nicht heilbaren Mängeln, die zum sofortigen Ausschluss führen. Diese Grenze in jedem konkreten Ausschreibungsfall präzise zu identifizieren ist eine der wichtigsten Schutzleistungen, die vergaberechtliche Beratung bieten kann.
Für Unternehmen aus dem deutschsprachigen Raum kommt die Besonderheit hinzu, dass das spanische DEUC-Verfahren, das Klassifizierungssystem (clasificación empresarial) für Bauaufträge, die Anforderungen an den Plan de Igualdad, und die Besonderheiten der elektronischen Vergabeplattformen der jeweiligen Autonomen Gemeinschaften keine direkten Entsprechungen im deutschen oder österreichischen Vergaberecht haben. Dokumente auf Deutsch müssen in der Regel mit beglaubigter spanischer Übersetzung eingereicht werden; die Formvorschriften variieren je nach Auftraggeber.
Wie Wir Ihr Angebot Vorbereiten und Ihre Rechte im Vergabeverfahren Schützen
Unsere Arbeit beginnt mit einer Pre-Angebot-Analyse, die über eine reine Checklisten-Prüfung hinausgeht. Wir lesen PCAP und PPT als Ganzes — mit dem Blick auf die tatsächlichen Beschaffungsziele des Auftraggebers, die implizite Gewichtung im Bewertungsraster und die Klauseln, die rechtlich angreifbar sein könnten. Wenn die Vergabeunterlagen rechtswidrig oder diskriminierend sind, ist der präventive Nachprüfungsantrag vor Ablauf der Angebotsfrist oft der wirksamste Schritt: nicht angefochtene Vergabeunterlagen werden auch dann verbindlich, wenn sie rechtswidrig sind.
Bei der Angebotserstellung erstellen wir alle Komponenten des Angebots — von DEUC und Eignungsnachweisen bis zum technischen Angebot und dem Preisblatt — mit Fokus auf das, was die Bewerter tatsächlich bewerten und wie. Ein technisches Angebot, das qualitativ hochwertig, aber nicht präzise auf jeden bewerteten Unteraspekt ausgerichtet ist, ist der häufigste und teuerste Fehler. Wir strukturieren das technische Angebot nach dem Bewertungsraster, belegen jede Aussage durch objektive Nachweise und kalibrieren das Preisangebot durch eine Analyse unangemessen niedriger Preise.
Nach Angebotsabgabe beobachten wir das Verfahren auf anfechtbare Akte — Ausschlussentscheidungen, unzulässige Aufklärungsersuchen und vor allem die Zuschlagsentscheidung. Wenn das Ergebnis nachteilig ist und hinreichende Anfechtungsgründe bestehen, stellen wir den REMC innerhalb der zwingenden 15-Werktage-Frist, beantragen die automatische Aussetzung und bauen die Tatsachen- und Rechtslage auf, die der TACRC für eine begründete Entscheidung benötigt.
Rechtsrahmen — Die LCSP 9/2017 und die EU-Vergaberichtlinien
Das spanische öffentliche Auftragswesen beruht auf drei Ebenen verbindlicher Regeln:
EU-Ebene: Richtlinie 2014/24/EU (klassische Sektoren), Richtlinie 2014/25/EU (Versorgungssektoren), Richtlinie 2014/23/EU (Konzessionen) und Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 (Standardformular EEE/DEUC). Die Richtlinien setzen Mindestschwellenwerte, Verfahrensgarantien und Transparenzpflichten fest und verpflichten die Mitgliedstaaten zu effektiven Rechtsbehelfen — in Spanien erfüllt durch das REMC-System.
Nationaler Ebene: Ley 9/2017 LCSP (Rahmengesetz, in Kraft seit dem 9. März 2018), Real Decreto 1098/2001 (Allgemeine Vergabeverordnung, soweit nicht abgelöst) sowie die Anweisungen und Mustervergabeunterlagen der Junta Consultiva de Contratación Pública del Estado. Die strukturellen Neuerungen der LCSP gegenüber ihrem Vorgänger (TRLCSP 2011) umfassen: die Verallgemeinerung des DEUC; die Pflicht zur elektronischen Vergabe für alle Verfahren; die stärkere Gewichtung von Qualitätskriterien gegenüber dem Preis; neue obligatorische soziale und ökologische Ausführungsbedingungen; und das vereinfachte offene Verfahren (Art. 159) für Aufträge unter 2 Millionen Euro.
Wesentliche Schlüsselartikel:
- Art. 36 LCSP: ausgeschlossene Verträge (Konzessionen, Arbeitsverträge, Finanzinstrumente)
- Art. 71 LCSP: Ausschlussgründe (prohibiciones de contratar)
- Art. 72 LCSP: Self-Cleaning (autorización a pesar de prohibición)
- Art. 77-89 LCSP: wirtschaftliche, finanzielle und technische Leistungsfähigkeit
- Art. 101 LCSP: geschätzter Auftragswert
- Art. 122-124 LCSP: besondere Ausführungsbedingungen (soziale, ökologische, ethische)
- Art. 131-134 LCSP: offenes Verfahren
- Art. 149 LCSP: ungewöhnlich niedrige Angebote
- Art. 150 LCSP: Zuschlagskriterien
- Art. 159 LCSP: vereinfachtes offenes Verfahren
- Art. 203-207 LCSP: Vertragsänderungen
- Art. 44-60 LCSP: Sondernachprüfungsantrag (REMC)
Regionale Ebene: Die Autonomen Gemeinschaften haben eigene Vergabeanweisungen, Mustervergabeunterlagen und regionale Nachprüfungsorgane. Die praktische Handhabung des Vergaberechts variiert zwischen den Regionen — die Kenntnis regionaler Besonderheiten und der jeweiligen elektronischen Vergabeplattformen ist operativ entscheidend.
Messbare Ergebnisse bei Ausschreibungen und REMC-Nachprüfungsanträgen
In über 200 begleiteten Ausschreibungsverfahren hat unser Team konsistente Ergebnisse erzielt: Mandanten haben Ausschlüsse vermieden, weil Dokumentationsfehler vor der Einreichung erkannt und behoben wurden; Aufträge in wettbewerbsintensiven Mehrkriterienverfahren gewonnen, weil technische Angebote auf das Bewertungsraster optimiert wurden; und Nachprüfungsanträge erfolgreich durchgesetzt, die rechtswidrige Zuschlagsentscheidungen vor dem TACRC und den regionalen Organen aufgehoben haben.
Unsere Erfolgsquote bei REMC-Anträgen übersteigt 85 % in Fällen, in denen wir die Anfechtungsgründe als substanziell einschätzen. Die automatische Aussetzung, die der Nachprüfungsantrag gegen die Zuschlagsentscheidung auslöst, gibt dem TACRC Zeit für eine begründete Entscheidung; die Qualität des bei Einlegung vorgelegten Tatsachen- und Rechtsdossiers bestimmt, wie diese Zeit genutzt wird.
Was Unser Vergaberechtlicher Beratungsservice Umfasst
Pre-Angebot:
- Beschaffungsopportunitätsbewertung und Teilnahmeempfehlung
- Vollständige PCAP + PPT-Analyse mit Risiko- und Chancenbericht
- Eignungslückenanalyse und Maßnahmen zur Behebung
- Gestaltung der Beteiligungsstruktur (Einzelangebot, UTE, Unterauftragsvergabe)
- Präventiver Nachprüfungsantrag gegen rechtswidrige Vergabeunterlagen
Angebotsvorbereitung:
- DEUC und Verwaltungsunterlagenpaket
- Erstellung des technischen Angebots nach Bewertungskriterien
- Analyse unangemessen niedriger Preise und Kalibrierung des Preisangebots
- Abschlussüberprüfung des Angebotsdossiers vor Einreichung
Nach Zuschlagserteilung und Ausführung:
- Vertragserfüllungssicherheit und Vertragsbeurkundung
- Laufende Beratung während der Ausführung: Vertragsstrafen, Änderungen, Preisanpassungen
- REMC gegen nachteilige Zuschlagsentscheidungen mit Aussetzungsantrag
- Verwaltungsgerichtliche Verfahren bei post-REMC-Klageerhebung
Vergabeverfahren nach der LCSP: Ein Praxisüberblick
Offenes Verfahren (Art. 131 LCSP): Standardverfahren für alle Aufträge oberhalb der Schwellenwerte. Jeder Wirtschaftsteilnehmer kann ein Angebot einreichen. Mindestangebotsfrist: 35 Kalendertage ab OJEU-Veröffentlichung bei SARA-Aufträgen. Vereinfachte Variante (Art. 159): für Liefer- und Dienstleistungsaufträge bis 2 Millionen Euro mit einer Mindestfrist von 15 Tagen.
Nichtoffenes Verfahren (Art. 160 LCSP): Der öffentliche Auftraggeber selektiert eine Liste von 5 bis 20 Bewerbern auf Basis von Auswahlkriterien vor; nur diese werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Angewandt bei Aufträgen mit hohem Spezialisierungsgrad.
Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Aufruf (Art. 167 LCSP): Zulässig in eng definierten Fällen — technische Komplexität, die eine Vorabbeschreibung unmöglich macht, intellektuelle Dienstleistungen, besondere Dringlichkeit. Unterliegt strengen Begründungsanforderungen.
Wettbewerblicher Dialog (Art. 172 LCSP): Vorbehalten für besonders komplexe Aufträge, bei denen der öffentliche Auftraggeber die technischen Spezifikationen ohne vorherigen Dialog mit den Bewerbern nicht definieren kann. Typisch für große PPP und komplexe IT-Systeme.
Direktauftrag (Art. 118 LCSP): Direktvergabe ohne Ausschreibung für Aufträge unter 15.000 Euro (Liefer-/Dienstleistungen) oder 40.000 Euro (Bauaufträge). Wichtige Einschränkung: Derselbe Auftragnehmer darf pro Jahr nicht mehr als einen Direktauftrag von demselben Auftraggeber für denselben Gegenstand erhalten.
Ausschlussgründe und Self-Cleaning nach der LCSP
Die Ausschlussgründe des Art. 71 LCSP wirken auf zwei Weisen:
Automatischer Ausschluss (ohne vorhergehenden Verwaltungsakt): Laufendes Insolvenzverfahren ohne genehmigten Sanierungsplan, unbestrittene Steuer- oder Sozialversicherungsrückstände über 2.000 Euro ohne genehmigten Aufschub, und rechtskräftige Verurteilung wegen bestimmter Straftaten (Korruption, Betrug, Geldwäsche, terrorismusbezogene Delikte).
Festgestellter Ausschluss (erfordert einen spezifischen Verwaltungsakt): Falsche Angaben in einem früheren Vergabeverfahren, schwerwiegender Verstoß gegen einen früheren öffentlichen Auftrag, wettbewerbswidrige Praktiken in früheren Vergaben.
Self-Cleaning (Art. 72 LCSP): Ein Unternehmen, das verurteilt oder sanktioniert wurde, kann das Recht zur Teilnahme an Vergabeverfahren durch den Nachweis konkreter Sanierungsmaßnahmen wiederherstellen: Entschädigung der Geschädigten, aktive Mitwirkung bei Ermittlungen, Einführung eines Compliance-Programms und Umstrukturierung der Unternehmensführung. Self-Cleaning ist nicht automatisch — es erfordert einen formellen Antrag und eine Bewertung durch die zuständige Behörde, und die Dokumentation muss umfassend und glaubwürdig sein.
Der REMC: Das Spezialisierte Vergaberechtliche Nachprüfungsverfahren in Spanien
Der Recurso Especial en Materia de Contratación ist das wirkungsvollste Rechtsmittel für einen erfolglosen Bieter in Spanien. Seine Merkmale unterscheiden ihn von allgemeinen Verwaltungsrechtsbehelfen:
Spezialisierte Zuständigkeit. Der TACRC ist ein unabhängiges Organ mit vergaberechtlich spezialisierten Mitgliedern, dessen Entscheidungen die Vergabepraxis der öffentlichen Auftraggeber prägen. Jede Autonome Gemeinschaft verfügt über ein entsprechendes regionales Organ mit kumulierter Doktrin.
Schnelligkeit. Das Nachprüfungsorgan muss über einstweilige Maßnahmen innerhalb von 5 Werktagen und in der Hauptsache innerhalb von 2 Monaten entscheiden — erheblich schneller als verwaltungsgerichtliche Verfahren.
Automatische Aussetzung. Die Einlegung des REMC gegen die Zuschlagsentscheidung setzt das Vergabeverfahren automatisch aus — der öffentliche Auftraggeber kann den Vertrag nicht unterzeichnen, bevor der Nachprüfungsantrag erledigt ist, es sei denn, er hebt die Aussetzung aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses auf.
Breiter Anwendungsbereich. Der REMC erfasst sowohl materielle Rechtswidrigkeiten (falsche Zuschlagsentscheidung, ungerechtfertigter Ausschluss) als auch verfahrensrechtliche Rechtswidrigkeiten (rechtswidrige Vergabeunterlagen, Verfahrensirregularitäten). Die vorbeugende Anfechtung der Vergabeunterlagen vor der Angebotsabgabe ist oft wirksamer als die Anfechtung der Zuschlagsentscheidung im Nachhinein.
Bindende Entscheidungen. Entscheidungen des TACRC und der regionalen Organe sind für den öffentlichen Auftraggeber bindend. Nichtbeachtung ist selbst Grund für verwaltungsgerichtliche Verfahren.
Messbare Ergebnisse bei Ausschreibungen und REMC-Nachprüfungsanträgen
Wir haben zum ersten Mal an einer Ausschreibung für IT-Dienstleistungen der spanischen Zentralverwaltung teilgenommen. BMC identifizierte vor der Einreichung einen Fehler bei der Dokumentation unserer technischen Leistungsfähigkeit, der einen automatischen Ausschluss ausgelöst hätte – und damit einen Auftragsverlust von über zwei Millionen Euro verhindert. Ihre Analyse der Vergabeunterlagen ermöglichte uns zudem, ein Bewertungskriterium anzufechten, das den bisherigen Auftragnehmer begünstigte.
Erfahrenes Team mit lokaler Expertise und internationaler Reichweite
Was Unser Vergaberechtlicher Beratungsservice Umfasst
Pre-Angebot-Analyse und Beteiligungsstrategie
Eingehende Prüfung von PCAP und PPT zur Identifikation aller Eignungs-, Ausschluss- und Zuschlagskriterien, mit Eignungslückenanalyse und Empfehlungen zur Beteiligungsstruktur.
Vollständige Angebotsvorbereitung und Einreichung
DEUC und Verwaltungsdokumentationspakete, Eignungsnachweise, technisches Angebot nach Bewertungskriterien strukturiert, wirtschaftliches Angebot mit Analyse unangemessen niedriger Preise.
Sondernachprüfungsantrag (REMC) und einstweilige Maßnahmen
Einlegung und Betreuung von REMC-Nachprüfungsanträgen vor dem TACRC und den regionalen Organen, einschließlich Anträgen auf automatische Aussetzung und ergänzende einstweilige Schutzmaßnahmen.
Vertragsdurchführung, Änderungen und Kündigung
Beratung während der gesamten Auftragsausführung – Vertragserfüllungssicherheit, Vertragsänderungen (Art. 203-207 LCSP), Preisanpassungen, Vertragsstrafenabwehr und Entschädigungsansprüche bei Kündigung.
UTE-Bietergemeinschaften und Rahmenvereinbarungen
Gestaltung und notarielle Beurkundung von Bietergemeinschaften (UTE) zur Bündelung von Eignungsnachweisen, Beratung zur Beteiligungsstrategie bei Rahmenvereinbarungen und Betreuung der Mitgliederbeziehungen während der Ausführung.
Ergebnisse, die für sich sprechen
Einziehung eines gewerblichen Forderungsportfolios | BMC
92 % des Portfolios innerhalb von 4 Monaten eingezogen, mit einvernehmlichen Einigungen in 78 % der Fälle und einem wiederverwendbaren Kreditrisikorahmen als Nebenprodukt.
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100 % günstige Ergebnisse: 5 vorteilhafte Einigungen und 3 vollständig bestätigte Gerichtsurteile.
DSGVO-Compliance Krankenhausgruppe: Fallstudie | BMC
AEPD-Untersuchung ohne Sanktion abgeschlossen. Vollständige DSGVO-Compliance in allen Gruppenstandorten innerhalb von 6 Monaten erreicht.
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