Aufenthaltserlaubnis für Investoren in Spanien: Die Alternativen nach der Abschaffung der Golden Visa
Alternativen zur Golden Visa nach deren Abschaffung im April 2025: Investition in spanische Staatsanleihen, Unternehmen von allgemeinem Interesse, Unternehmensprojekte. Ley 14/2013 und RDL 2/2025.
Betrifft das Ihr Unternehmen?
Hatten Sie die Beantragung der immobilienbasierten Golden Visa geplant und stehen Sie nun nach der Abschaffung im April 2025 ohne Alternative da?
Verfügen Sie über Kapital für Investitionen in Spanien und möchten schnell eine legale Aufenthaltserlaubnis erhalten?
Möchten Sie verstehen, welche der alternativen Modalitäten zur Golden Visa für Ihr Vermögensprofil am geeignetsten ist?
Erwägen Sie, steuerlich in Spanien ansässig zu werden, und möchten die Konsequenzen kennen?
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Unser Beratungsprozess zur Auswahl und Beantragung der passenden Investorenresidenz
Profil- und Zieldiagnose des Investors
Wir analysieren das Investorenprofil: verfügbares Investitionskapital, Aufenthaltsziele (Spanien als Haupt- oder Ergänzungsaufenthaltsort), Zeithorizont, aktuelle Vermögensstruktur und Steuerziele. Wir bestimmen, welche der Alternativwege für den jeweiligen Fall am geeignetsten ist.
Strukturierung der Investition
Wir gestalten die optimale Investitionsstruktur: Wahl des Instruments (Staatsanleihen, Unternehmensanteile, Unternehmensprojekt), Investitionsvehikel (natürliche Person, spanische Gesellschaft, ausländische Gesellschaft) und Koordination mit der Steuerplanung zur Minimierung der Besteuerung der Investition und der erwarteten Renditen.
Bearbeitung der Aufenthaltserlaubnis
Wir bereiten den Antrag auf Aufenthaltserlaubnis für Investoren bei der Unidad de Grandes Empresas y Colectivos Estratégicos (UGE-CE) vor und stellen ihn ein, mit der gesamten Dokumentation zum Nachweis der getätigten Investition und der persönlichen Voraussetzungen des Antragstellers. Wir verfolgen das Verfahren aktiv bis zur Entscheidung.
Steuerliche und vermögensrechtliche Koordination
Nach Erhalt der Aufenthaltserlaubnis koordinieren wir die steuerliche Situation des neuen Ansässigen in Spanien: Analyse der anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen (CDI, Convenio de Doble Imposición), Auslandsvermögenserklärung (Modelo 720 falls anwendbar), Steuerplanung für die Investitionsrenditen und Beratung zum Sonderstatus der Beckham-Regelung, falls anwendbar.
Die Herausforderung
Die Abschaffung der immobilienbasierten Golden Visa im April 2025 — durch das Real Decreto-Ley 2/2025 und bestätigt durch das Organgesetz 1/2025 — hat internationale Investoren ohne ihre bevorzugte Aufenthaltserlaubnisoption zurückgelassen. Viele wissen nicht, dass innerhalb desselben Gesetzes 14/2013 weiterhin aktive Alternativen bestehen: Investition in spanische Staatsanleihen, Investition in Unternehmen von allgemeinem Interesse oder die Schaffung eines Unternehmensprojekts. Diese Wege sind nicht nur weiterhin aktiv, sondern in vielen Fällen für das Profil des Investors geeigneter als die Immobilie selbst.
Unsere Lösung
Wir beraten internationale Investoren über die aktuellen Alternativen zur immobilienbasierten Golden Visa: Wir analysieren das Investorenprofil, die verfügbaren Vermögenswerte und die Aufenthalts- und Vermögensziele, um den geeignetsten Weg zu bestimmen, und wickeln das gesamte Verfahren zur Aufenthaltserlaubnis zusammen mit der steuerlichen und gesellschaftsrechtlichen Strukturierung der Investition ab.
Die immobilienbasierte Modalität der Golden Visa — Aufenthaltserlaubnis für Investoren, die Immobilien im Wert von mindestens 500.000 Euro lastenfrei erwarben — wurde durch das Real Decreto-Ley 2/2025 mit Wirkung ab April 2025 abgeschafft und durch das Organgesetz 1/2025 bestätigt. Die gemäß Ley 14/2013 weiterhin aktiven Modalitäten der Aufenthaltserlaubnis für Investoren sind: Erwerb spanischer Staatsanleihen im Wert von mindestens 2.000.000 Euro; Investition in Aktien oder Anteile spanischer Unternehmen oder Bankeinlagen im Wert von mindestens 1.000.000 Euro; Investition in Investmentfonds oder Risikokapitalfonds im Wert von mindestens 1.000.000 Euro; sowie ein Unternehmensprojekt von allgemeinem Interesse, das Arbeitsplätze schafft oder einen relevanten sozioökonomischen Einfluss hat. Es gibt keine Mindestaufenthaltsanforderung für die Aufrechterhaltung der Aufenthaltserlaubnis.
Diese Dienstleistung ist Teil unserer Rechtsberatungspraxis.
Das Ende der immobilienbasierten Golden Visa: Was sich im April 2025 geändert hat
Mehr als ein Jahrzehnt lang war die immobilienbasierte Golden Visa die bevorzugte Aufenthaltserlaubnisoption für internationale Investoren, die Verbindungen zu Spanien herstellen wollten. Das Organgesetz 1/2025, vorbereitet durch das Real Decreto-Ley 2/2025 mit Sofortmaßnahmen, schaffte diese Modalität mit Wirkung ab April 2025 ab. Das Ergebnis ist, dass Tausende internationaler Investoren, die diesen Weg geplant hatten, ihn nun nicht mehr beschreiten können. Aber die Alternativen existierten bereits vor der Abschaffung und sind weiterhin aktiv.
Modalität 1: Investition in spanische Staatsanleihen (2.000.000 €)
Der Erwerb spanischer Staatsanleihen im Wert von mindestens 2.000.000 Euro berechtigt zur Aufenthaltserlaubnis für Investoren gemäß Artikel 63.1.a) der Ley 14/2013. Diese Modalität kann vollständig aus der Ferne über eine Finanzinstitution abgewickelt werden, ist durch Depotzertifikate leicht nachweisbar, ist liquid und bietet im aktuellen Zinsumfeld attraktive Renditen.
Modalität 2: Investition in spanische Unternehmen oder Bankeinlagen (1.000.000 €)
Die Ley 14/2013 erlaubt auch die Erlangung der Investoren-Aufenthaltserlaubnis durch eine Kapitalinvestition von mindestens 1.000.000 Euro in Aktien oder Anteile spanischer Unternehmen oder in Bankeinlagen bei spanischen Finanzinstitutionen. Diese Modalität ist besonders interessant für Investoren, die Aufenthalt mit einer Investition in ein spanisches Unternehmen oder in das spanische Startup-Ökosystem verbinden möchten.
Modalität 3: Unternehmensprojekt von allgemeinem Interesse (ohne festen Mindestbetrag)
Diese flexibelste Modalität hat keinen gesetzlich festgelegten Mindestinvestitionsbetrag, erfordert aber die sorgfältigste Voranalyse. Das Projekt muss mindestens eines dieser Kriterien erfüllen: Schaffung qualitativ hochwertiger Arbeitsplätze in Spanien, relevanter sozioökonomischer Einfluss oder relevanter Beitrag zur wissenschaftlichen und technologischen Innovation.
Rechtssicherer Aufenthaltsstatus für Investoren mit strategisch optimierter Anlagestruktur
Ich hatte geplant, eine Immobilie für die Golden Visa zu kaufen, als sie abgeschafft wurde. BMC analysierte unser Profil und empfahl die Investition in spanische Staatsanleihen, die uns die Aufenthaltserlaubnis in wenigen Wochen und mit besserer risikobereinigter Rendite als die betrachtete Immobilie bot. Ein tadelloser Prozess.
Erfahrenes Team mit lokaler Expertise und internationaler Reichweite
Unser Leistungsumfang für Aufenthaltserlaubnisse für Investoren und Kapitalanleger
Analyse der Alternativen und Wahl des optimalen Wegs
Bewertung des Investorenprofils, der verfügbaren Vermögenswerte und der Aufenthaltsziele, um zu bestimmen, welche der aktuellen Modalitäten — Staatsanleihen, Unternehmensinvestition, Unternehmensprojekt — unter Berücksichtigung sowohl der Einwanderungsvoraussetzungen als auch der steuerlichen Implikationen am geeignetsten ist.
Steuerliche und gesellschaftsrechtliche Strukturierung der Investition
Gestaltung der optimalen Investitionsstruktur: Vehikel (natürliche Person, spanische Gesellschaft, Trust, ausländische Gesellschaft), steuerliche Behandlung der erwarteten Renditen und Koordination mit der globalen Vermögensplanung des Investors.
Bearbeitung vor der UGE-CE
Vorbereitung des vollständigen Antrags, Einreichung bei der Unidad de Grandes Empresas y Colectivos Estratégicos, aktive Verfolgung des Antrags und Bearbeitung von Anfragen nach zusätzlichen Informationen.
Steuerliche Verwaltung des neuen Ansässigen
Analyse der anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen, Auslandsvermögenserklärung (Modelo 720), Steuerplanung für Einkünfte und Vermögen sowie Beratung zur Vermögenssteuer und zum Großvermögenssteuerregime.
Familienzusammenführung
Bearbeitung der Aufenthaltserlaubnisse für Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und unterhaltsberechtigte Kinder des Inhabers der Investoren-Aufenthaltserlaubnis.
Verlängerungen und Bestandspflege
Verwaltung des Zeitplans für zweijährige Verlängerungen, Überprüfung der Aufrechterhaltung der Investition und Vorbereitung der erforderlichen Nachweise für jede Verlängerung.
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