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ERE und Massenentlassung: Rechtssicherheit in jeder Verfahrensphase

Umfassende Beratung bei ERE und Massenentlassungen in Spanien: Verwaltung des Konsultationszeitraums, Nachweis­dokumentation, Verhandlung mit Arbeitnehmervertretern und Meldung an die Arbeitsbehörde.

80%
ERE-Verfahren mit Einigung abgeschlossen
20 Tage/Jahr
Gesetzliche Abfindung, Obergrenze 12 Monatsgehälter
Art. 51 ET
Rechtsrahmen für Massenentlassungen in Spanien
4,8/5 bei Google · 50+ Bewertungen 25+ Jahre Erfahrung 5 Büros in Spanien 500+ Kunden
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Betrifft das Ihr Unternehmen?

Müssen Sie die Belegschaft erheblich reduzieren und wissen nicht, welches Verfahren gilt?

Haben Sie ein Nichtigkeitsprotokoll wegen Mängeln in einem früheren ERE erhalten?

Muss Ihr Unternehmen wirtschaftliche Gründe für eine Massenentlassung mit Rechtssicherheit dokumentieren?

Ist der Konsultationszeitraum konfliktreich und kommt keine Einigung voran?

0 von 4 Fragen beantwortet

Unser Ansatz

Wie Wir ein ERE-Verfahren von der Analyse bis zur Durchführung Begleiten

01

Schwellenwertanalyse und Verfahrenswahl

Wir bestimmen, ob das anwendbare Verfahren ein ERE (Art. 51 ET) oder eine Massenentlassung kleineren Umfangs ist, indem wir die Schwellenwerte nach Belegschaftsgröße, Berechnungskriterien und verfügbaren Gründen prüfen.

02

Nachweis­dokumentation der Gründe

Wir erstellen die vollständige Begründungsdokumentation: Erläuterungsschreiben zu den Gründen, Buchhaltungs-, technische oder Produktionsdokumentation als Nachweis, Outplacementplan bei mehr als 50 Betroffenen und Zukunftsprognose für das Unternehmen.

03

Konsultationszeitraum und Verhandlung

Wir begleiten die Unternehmensführung während des Konsultationszeitraums (bis zu 30 Tage, 15 Tage in Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern), leiten die Verhandlung mit dem Verhandlungsausschuss der Arbeitnehmer und streben eine Einigung an, oder schließen das Verfahren bei Nichteinigung mit der erforderlichen Mindestdokumentation ab.

04

Meldung an die Arbeitsbehörde und Durchführung

Wir verwalten die gleichzeitige Meldung an die zuständige Arbeitsbehörde, die Einzelmitteilung an die betroffenen Arbeitnehmer und die Abrechnung der entsprechenden Abfindungen (20 Tage pro Beschäftigungsjahr, Obergrenze 12 Monatsgehälter).

Die Herausforderung

Ein schlecht durchgeführtes ERE-Verfahren erzeugt nicht nur Konflikte mit der Belegschaft: Es kann wegen formeller Mängel für nichtig erklärt werden und dann die Pflicht auslösen, alle betroffenen Arbeitnehmer wiedereinzustellen oder Abfindungen wegen Ungerechtfertigkeit zu zahlen, die weit über die ausgehandelten Beträge hinausgehen. Das Verfahren nach Art. 51 des Estatuto de los Trabajadores verlangt eine präzise Dokumentation der Gründe, die Einhaltung genauer Fristen und die Verhandlung in gutem Glauben mit den gesetzlichen Arbeitnehmervertretern unter Aufsicht der Arbeitsbehörde.

Unsere Lösung

Wir begleiten das ERE-Verfahren von Anfang bis Ende: Analyse der Schwellenwerte, Nachweis­dokumentation der wirtschaftlichen, technischen, organisatorischen oder produktionsbedingten Gründe, Eröffnung des Konsultationszeitraums, Verhandlung mit den Arbeitnehmervertretern (RLT — Representación Legal de los Trabajadores), Meldung an die Arbeitsbehörde und ggf. Abschlussvereinbarung. Unser Team hat Verfahren in regulierten Sektoren und Unternehmen mit mehr als 300 Beschäftigten begleitet und dabei in 80% der Fälle eine Einigung im Konsultationszeitraum erzielt.

Das Expediente de Regulación de Empleo (ERE) — vergleichbar mit dem deutschen Massenentlassungsverfahren — ist das in Art. 51 des Estatuto de los Trabajadores (Real Decreto Legislativo 2/2015) vorgesehene Verfahren zur kollektiven Auflösung von Arbeitsverträgen aus wirtschaftlichen, technischen, organisatorischen oder produktionsbedingten Gründen. Das RD 1483/2012 regelt das anwendbare Verfahren und die erforderliche Dokumentation. Drei numerische Schwellenwerte bestimmen, wann das ERE anzuwenden ist: 10 Entlassungen in Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten, 10% der Belegschaft in Unternehmen mit 100 bis 299 Beschäftigten und 30 Entlassungen in Unternehmen mit 300 oder mehr Beschäftigten. Die gesetzliche Abfindung beträgt 20 Tageslöhne pro Beschäftigungsjahr, mit einer Obergrenze von 12 Monatsgehältern. Die Nichteinhaltung der formellen Anforderungen kann zur Nichtigkeitserklärung des ERE und zur Pflicht zur sofortigen Wiedereinstellung der betroffenen Arbeitnehmer führen.

Diese Dienstleistung ist Teil unserer Rechtsberatungspraxis.

Schwellenwerte und Grundtypen: die Vorentscheidung, die alles bestimmt

Bevor eine interne Mitteilung erfolgt, muss das Unternehmen feststellen, ob die geplanten Entlassungen die Schwellenwerte des Art. 51 ET überschreiten. Wenn nicht, gilt das Verfahren der betriebsbedingten Kündigung nach Art. 52 c) mit geringeren Formanforderungen, aber derselben Abfindung. Die falsche Verfahrenswahl ist einer der häufigsten und kostspieligsten Fehler.

Die wirtschaftlichen Gründe erfordern den Nachweis tatsächlicher oder vorhergesagter Verluste oder eines anhaltenden Umsatz- oder Einnahmenrückgangs über drei aufeinanderfolgende Quartale im Vergleich zu denselben Quartalen des Vorjahres. Die technischen, organisatorischen oder produktionsbedingten Gründe erfordern die Begründung der konkreten Veränderungen, die die Belegschaftsreduzierung erforderlich machen.

Der Konsultationszeitraum: Verhandlung, Dokumentation und Fristen

UnternehmensgrößeNumerischer SchwellenwertKonsultationszeitraum
Weniger als 100 Beschäftigte10 Entlassungen15 Tage
100 bis 299 Beschäftigte10% der Belegschaft30 Tage
300 oder mehr Beschäftigte30 Entlassungen30 Tage

Der Konsultationszeitraum ist der Kern des ERE-Verfahrens. In diesem Zeitraum verhandeln Unternehmen und Arbeitnehmervertreter in gutem Glauben über die Auswahlkriterien für die Betroffenen, die Maßnahmen zur Abfederung der Folgen und, wenn möglich, den Umfang des Verfahrens selbst.

Das Unternehmen ist verpflichtet, die gesamte Begründungsdokumentation vor Beginn des Konsultationszeitraums bereitzustellen und regelmäßige Sitzungen mit dem Verhandlungsausschuss abzuhalten. Das RD 1483/2012 legt den Mindestinhalt der Dokumentation nach dem geltend gemachten Grundtyp fest. Unvollständige oder verspätet übergebene Unterlagen können als Grundlage für die spätere Anfechtung des ERE dienen.

Abfindung, Sozialplan und Durchführung

Die gesetzliche Abfindung im ERE beträgt 20 Tageslöhne pro Beschäftigungsjahr, maximal 12 Monatsgehälter. Diese Abfindung kann durch Einigung im Konsultationszeitraum verbessert werden. Die Verhandlung umfasst in der Regel auch Sozialplanmaßnahmen: Umschulung für die Wiederbeschäftigung, Vorruhestand, freiwillige Arbeitszeitverkürzungen und — wenn das ERE 50 oder mehr Arbeitnehmer betrifft — den obligatorischen externen Outplacementplan (Art. 51.10 ET) mit einer Mindestdauer von sechs Monaten, vollständig finanziert durch das Unternehmen.

Nichtigkeitsrisiken und Anfechtung

Gewerkschaften und betroffene Arbeitnehmer können das ERE innerhalb von 20 Werktagen nach der Entlassungsmitteilung beim Arbeitsgericht anfechten. Die häufigsten Anfechtungsgründe sind: unzureichende Begründungsdokumentation, Verstoß gegen den Konsultationszeitraum, fehlende Meldung an die Arbeitsbehörde und Gesetzesbetrug.

Die Nichtigkeitserklärung zwingt zur sofortigen Wiedereinstellung mit Zahlung aller Lohnfortzahlungen, während die Erklärung als “nicht rechtmäßig” die Wahl zwischen Wiedereinstellung oder Abfindung von 33 Tagen pro Jahr auslöst — mit erheblichem wirtschaftlichen Mehraufwand in beiden Fällen.

Rechtlicher Rahmen

  • Estatuto de los Trabajadores, Art. 51 (RDL 2/2015, vom 23. Oktober)
  • RD 1483/2012, vom 29. Oktober: Verfahren für Massenentlassungen und Suspendierungsmaßnahmen
  • Ley 36/2011, Jurisdicción Social: Anfechtungsverfahren
  • RDL 32/2021, Arbeitsmarktreform: Anpassungen zum ERE-Verfahren
Referenzen

Ergebnisse in ERE-Verfahren

Das ERE betraf 47 Arbeitnehmer unserer Anlage und wir hatten sehr wenig wirtschaftlichen Spielraum. BMC strukturierte die Begründungsdokumentation, leitete die vier Konsultationssitzungen und wir erzielten eine Einigung ohne jede spätere Anfechtung. Der Prozess war schwierig, wurde aber mit höchster Professionalität abgewickelt.

Envases Industriales del Levante, S.L.
Generaldirektor

Erfahrenes Team mit lokaler Expertise und internationaler Reichweite

Ergebnisse

Was Unser Beratungsservice für Massenentlassungen Umfasst

Schwellenwertanalyse und Verfahrenswahl

Bestimmung des korrekten Verfahrens (ERE Art. 51 oder betriebsbedingte Kündigung Art. 52 c) nach den numerischen Schwellenwerten, dem zeitlichen Referenzzeitraum und den verfügbaren Gründen.

Vollständige Begründungsdokumentation

Begründungsschreiben, Buchhaltungs- und Technikunterlagen, Outplacementplan (wenn obligatorisch) und die gesamte nach RD 1483/2012 geforderte Dokumentation.

Verwaltung des Konsultationszeitraums

Verfahrenseröffnung, Bildung des Verhandlungsausschusses, Einberufung und Teilnahme an allen Sitzungen, Einigungsvorschläge und Abschlussprotokoll des Konsultationszeitraums.

Meldungen und Durchführung

Meldung an die Arbeitsbehörde, Einzelmitteilungen an betroffene Arbeitnehmer, Abrechnung der Abfindungen und Koordination mit dem SEPE für Arbeitslosengeldleistungen.

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Ansprechpartner

Raquel Dominguez Pardo

Senior Associate – Rechtsabteilung

Master in Rechtsanwaltschaft, Universitat Pompeu Fabra Rechtswissenschaften, Universitat de Barcelona
FAQ

Häufig Gestellte Fragen zu ERE und Massenentlassung in Spanien

Art. 51 des Estatuto de los Trabajadores legt drei Schwellenwerte nach Unternehmensgröße fest. In Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten wird das ERE ab 10 oder mehr Entlassungen ausgelöst. In Unternehmen mit 100 bis 299 Beschäftigten beträgt der Schwellenwert 10% der Belegschaft. In Unternehmen mit 300 oder mehr Beschäftigten liegt die Mindestanzahl bei 30 Entlassungen. Wenn die geplante Entlassungsanzahl diese Schwellenwerte nicht erreicht, ist das anwendbare Verfahren die Einzelkündigung aus betrieblichen Gründen nach Art. 52 c) ET mit geringeren Formanforderungen, aber derselben Abfindung von 20 Tagen pro Jahr.
Art. 51 ET lässt wirtschaftliche Gründe (tatsächliche oder vorhergesagte Verluste, anhaltender Umsatz- oder Einnahmenrückgang über drei aufeinanderfolgende Quartale im Vergleich zum gleichen Zeitraum des Vorjahres), technische Gründe (Änderungen der Produktionsmittel oder -instrumente), organisatorische Gründe (Änderungen der Arbeitssysteme und -methoden oder der Produktionsorganisation) oder produktionsbedingte Gründe (Änderungen der Nachfrage nach den Produkten oder Dienstleistungen des Unternehmens) zu. Die Dokumentation für jeden Grundtyp ist unterschiedlich und muss präzise vorbereitet werden, um einer etwaigen Anfechtung standzuhalten.
Der Konsultationszeitraum hat eine Höchstdauer von 30 Kalendertagen für Unternehmen mit 50 oder mehr Beschäftigten und 15 Tage für Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten. In diesem Zeitraum müssen Unternehmen und Arbeitnehmervertreter in gutem Glauben verhandeln, um eine Einigung zu erzielen. Das Unternehmen ist verpflichtet, die gesamte Begründungsdokumentation vor Beginn des Konsultationszeitraums zur Verfügung zu stellen und regelmäßige Sitzungen mit dem Verhandlungsausschuss abzuhalten. Die Nichterfüllung dieser Pflichten kann die Nichtigkeit des ERE begründen.
Die gesetzliche Abfindung im ERE beträgt 20 Tageslöhne pro Beschäftigungsjahr, mit einem Höchstbetrag von 12 Monatsgehältern. Die Verhandlung mit den Arbeitnehmervertretern kann jedoch zu Verbesserungen dieser Mindestabfindung führen, insbesondere wenn das Unternehmen wirtschaftliche Kapazität hat oder das ERE besonders dienstältere Arbeitnehmer betrifft.
Ja. Die Gerichte können ein ERE für nichtig erklären, wenn der Arbeitgeber den Konsultationszeitraum nicht durchgeführt, die erforderliche Mindestdokumentation nicht übergeben, die Arbeitsbehörde nicht über die Verfahrenseröffnung informiert hat oder während der Verhandlung Gesetzesbetrug, Arglist, Zwang oder Rechtsmissbrauch begangen hat. Die Nichtigkeit zwingt zur sofortigen Wiedereinstellung der betroffenen Arbeitnehmer und zur Zahlung aller Lohnfortzahlungen seit der Kündigung bis zur Wiedereinstellung.
Art. 51.10 ET verpflichtet Unternehmen, die EREs durchführen, die 50 oder mehr Arbeitnehmer betreffen, diesen einen externen Outplacementplan durch zugelassene Outplacementunternehmen anzubieten. Der Plan muss mindestens sechs Monate dauern und Maßnahmen der Arbeitsvermittlung, Berufsberatung, Ausbildung und aktiver Stellensuche umfassen. Die Kosten trägt der Arbeitgeber, und der Plan muss im Konsultationszeitraum vorgelegt werden.
Nein. Seit der Arbeitsmarktreform von 2012 erfordern EREs keine vorherige Verwaltungsgenehmigung. Das Unternehmen meldet der zuständigen Arbeitsbehörde zu Beginn des Verfahrens und nach Abschluss des Konsultationszeitraums, aber die Entscheidung zur Vertragsbeendigung obliegt dem Arbeitgeber nach Ende des Verhandlungszeitraums — unabhängig davon, ob eine Einigung erzielt wurde oder nicht.
Im ERE entlassene Arbeitnehmer haben Anspruch auf beitragsbasierte Arbeitslosengeldleistungen, die auf Basis ihrer Bemessungsgrundlage berechnet werden. Das Unternehmen muss dem SEPE (Servicio Público de Empleo Estatal — spanische Arbeitsverwaltung) die erfolgten Entlassungen melden, damit die Arbeitnehmer mit dem Leistungsbezug beginnen können.
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