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BOE-A-2026-9505 ·1. Mai 2026 ·Beschluss Mittlere Auswirkung
Arbeitsrecht

Nudelhersteller: Inkrafttreten des XII. nationalen Tarifvertrags zum 1. Januar 2025

Die Resolution vom 23. April 2026 veröffentlicht den XII. nationalen Tarifvertrag für die Nudelindustrie für den Zeitraum 2025–2026. Der Vertrag tritt am 1. Januar 2025 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2026. Die Laufzeit wird durch die Artikel 90.2 und 3 des RDL 2/2015 sowie durch das Königliche Dekret 713/2010 geregelt.

In 2 Punkten

  1. Der XII. Tarifvertrag tritt am 1. Januar 2025 in Kraft (art. 90.2 y 3 del RDL 2/2015)
  2. Gilt ausschließlich für den Sektor der Nudelherstellung (Resolución de 23 de abril de 2026)

Wen betrifft es

Gilt für dieses Profil

  • Empresas del sector de pastas alimenticias
  • Con independencia del tamaño

art. 90.2 y 3 del RDL 2/2015

Gilt für dieses Profil

  • Si el autónomo desarrolla actividades en el sector de pastas alimenticias

Wie es Betroffene betrifft

Unternehmen des Nudelgewerbes müssen die Bedingungen des neuen Tarifvertrags ab dem 1. Januar 2025 in ihre Arbeitsverhältnisse übernehmen. Arbeitnehmer haben Anspruch auf die im Vertrag festgelegten Bedingungen, wie Löhne, Arbeitszeiten und Sozialleistungen. Die Arbeitsbehörden müssen ihre Register gemäß dem neuen Text aktualisieren. Die Anwendungsfrist läuft bis zum 31. Dezember 2026, wobei der Vertrag verlängerbar ist.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2026-05-01pubVeröffentlichung im BOE
2025-01-01vigorInkrafttreten (art. 90.2 y 3 del texto refundido aprobado por Real Decreto Legislativo 2/2015, de 23 de octubre)
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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