Das Verfassungsgericht setzt die Anwendung mehrerer Artikel des Gesetzes 4/2025 über die Landschaft von La Rioja aus, sowohl für staatliche Zuständigkeiten als auch für die legitimierten Parteien. Diese Aussetzung gilt im Zeitraum vom 1. April 2026 bis zum 21. April 2026, wobei die volle Wirksamkeit ab dem 21. April eintritt. Die Änderung verhindert die Anwendung der genannten Bestimmungen während des Aussetzungszeitraums.
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Regionale und staatliche Verwaltungen, die Maßnahmen in geschützten Naturräumen in La Rioja verwalten, dürfen die angefochtenen Artikel während des Aussetzungszeitraums nicht anwenden. Von den Maßnahmen Betroffene müssen ihre Pläne und Verfahren neu bewerten. Bürger und Unternehmen, die bereits Verfahren eingeleitet haben, müssen diese unterbrechen oder an die neue Rechtslage anpassen. Berater müssen ihre Empfehlungen aktualisieren und die Anwendung der ausgesetzten Normen vermeiden.
| Maßnahme | Referenz | Frist |
|---|---|---|
| Suspender actuaciones o trámites en espacios naturales protegidos de La Rioja durante el periodo de suspensión | Recurso de inconstitucionalidad n.º 2525-2026 |
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