Die Mutualidad General de Funcionarios Civiles del Estado (MUFACE) schreibt Beihilfen für das Jahr 2026 aus, unter anderem in Form von Zuzahlungen zu Arzneimitteln. Antragsteller müssen ihre Gesuche innerhalb einer Frist von drei Monaten ab Veröffentlichung einreichen, gemäß Artikel 10.2.b) des Real Decreto 577/1997. Diese Frist dient der Gewährleistung eines zeitnahen Zugangs zu den Leistungen unter Wahrung der Verwaltungsstruktur der MUFACE.
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Zivile Staatsbeamte können Zugang zu Beihilfen wie der Zuzahlung zu Arzneimitteln erhalten. Die Begünstigten müssen die gesetzte Frist einhalten, um ihren Antragsanspruch nicht zu verlieren. Die Provinzverwaltungen behalten ihre Rolle bei der Bewertung bei, und Berater sind verpflichtet, über die geltenden Bedingungen und Fristen zu informieren.
| Maßnahme | Referenz | Frist |
|---|---|---|
| Presentar solicitud de ayuda asistencial dentro de 3 meses | art. 10.2.b) del Real Decreto 577/1997 | 3 meses desde la publicación |
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