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BOE-A-2026-21145 ·10. Oktober 2026 ·Ministerialerlass Geringe Auswirkung
Verwaltungsrecht

Öffentliche Verwaltungen: Neue Richtlinien für die Zivilschutzplanung bei Erdbeben

Die grundlegende Richtlinie zur Zivilschutzplanung bei Erdbebenrisiken wurde verabschiedet. Sie legt die Mindestkriterien und Anforderungen für die Erstellung staatlicher, regionaler und lokaler Sonderpläne fest (Anhang). Diese Norm ersetzt den Beschluss des Ministerrats vom 7. April 1995 (Vierter Punkt). Ziel ist es, die Homogenität und Koordination zwischen den verschiedenen Verwaltungen bei der Bewältigung seismischer Notfälle zu gewährleisten (1.2).

In 3 Punkten

  1. Die Maßnahmen der Richtlinie führen zu keiner Erhöhung der Stellenbesetzungen, Vergütungen oder sonstiger Personalausgaben, Zweiter Punkt. (Segundo)
  2. Inkrafttreten am Tag nach der Veröffentlichung im BOE, Präambel. (preámbulo)
  3. Ersetzt den Beschluss des Ministerrats vom 7. April 1995, Vierter Punkt. (Cuarto)

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil kmu.

Esta normativa no afecta directamente al perfil selbstständige.

Esta normativa no afecta directamente al perfil privatpersonen.

Gilt für dieses Profil

  • Sujetos a planes de autoprotección que deben seguir los criterios de esta directriz

1.2

Wie es Betroffene betrifft

Für die öffentlichen Verwaltungen (staatlich, regional und lokal) verpflichtet die Norm zur Einhaltung standardisierter Kriterien bei der Erstellung von Sonder- und Selbstschutzplänen, um den Zusammenhalt des nationalen Zivilschutzsystems sicherzustellen (1.2). Die Umsetzung dieser Maßnahmen führt zu keiner Erhöhung der öffentlichen Ausgaben, der Stellenbesetzungen oder der Personalkosten (Zweiter Punkt).

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Ajustar la elaboración de planes especiales y de autoprotección a los nuevos criterios mínimos 1.2

Zeitlinie

2026-10-10pubVeröffentlichung im BOE
2026-10-11vigorInkrafttreten (Entrada en vigor (nota del analisis oficial del BOE))
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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