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BOE-A-2026-18621 ·4. September 2026 ·Beschluss Geringe Auswirkung
Verwaltungsrecht

Spanischer Padel-Verband: Änderung der Satzung bezüglich Zuständigkeit, Sportarten und technischer Organe

Die Präsidentschaft des Consejo Superior de Deportes hat gemäß der Resolution vom 25. August 2026 die Änderung der Artikel 1, 2 und 34 der Satzung des Spanischen Padel-Verbandes (FEP) genehmigt. Die Änderungen definieren die FEP als gemeinnützige private Einheit mit delegierten öffentlichen Funktionen (Art. 1), legen die Sportarten fest (Padel und Rollstuhl-Padel) (Art. 2) und regeln die Verpflichtung zur Einrichtung des Technischen Komitees der Schiedsrichter (Art. 34).

In 3 Punkten

  1. Die FEP übt durch Delegation öffentliche Funktionen administrativer Art aus (Art. 1.3). (art. 1.3)
  2. Als Sportarten werden Padel und Padel für Menschen mit Behinderungen (Rollstuhl) anerkannt (Art. 2.1). (art. 2.1)
  3. Die Einrichtung des Technischen Komitees der Schiedsrichter ist verpflichtend (Art. 34.2). (art. 34.2)

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil kmu.

Esta normativa no afecta directamente al perfil selbstständige.

Gilt für dieses Profil

  • Deportistas, técnicos o jueces-árbitros vinculados a la modalidad de pádel

art. 1.1

Wie es Betroffene betrifft

Für die Mitglieder der FEP (Autonome Verbände, Vereine, Sportler und Techniker) klärt die Norm den Handlungsrahmen und die Natur der Einheit als Kooperationspartner der Verwaltung (Art. 1). Die technischen Organe des Verbandes unterliegen der Verpflichtung zur Bildung des Technischen Komitees der Schiedsrichter, dessen Vorsitzender vom Präsidenten der FEP ernannt wird (Art. 34).

Zeitlinie

2026-09-04pubVeröffentlichung im BOE
Betroffene Sektoren
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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