Die Entscheidung vom 3. März 2026 verweigert die Grundbuchbescheinigung aufgrund einer Änderung der physischen Gegebenheiten des Grundstücks infolge einer Flächenüberschreitung. Die Eigentümerin des Grundstücks (Frau M. G. S. C.) beantragte eine Vergrößerung von 642 auf 773 m², was als Änderung der zuvor eingetragenen Georeferenzierung gewertet wird. Das Rechtsmittel wird im Rahmen von Artikel 201.1 des Hypothekengesetzes (Ley Hipotecaria) eingelegt. Die Frist für die Einlegung des Rechtsmittels wird im Text nicht explizit genannt, das Verfahren basiert jedoch auf der Abwicklung des Eigentumsnachweises bei Flächenüberschreitung.
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Hechos I
Eigentümer von Grundstücken mit Flächenüberschreitung müssen bei einer Verweigerung der Bescheinigung schnell handeln, da die Änderung der Fläche die eingetragene physische Realität beeinflusst. Die Registerbehörden halten an der Verweigerung fest, wenn eine physische Änderung festgestellt wird. Berater müssen prüfen, ob die Flächenüberschreitung gerechtfertigt ist und ob die Möglichkeit eines Rechtsmittels besteht. Betroffene Privatpersonen sollten ihre Registereinträge und mögliche Ansprüche aufgrund der Flächenänderung überprüfen.
| Maßnahme | Referenz | Frist |
|---|---|---|
| Revisar el exceso de cabida y verificar si se altera la realidad física de la finca | art. 201.1 Ley Hipotecaria |
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