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BOE-A-2026-1072 ·17. Januar 2026 ·Resolución Geringe Auswirkung
Ausländerrecht

Beschluss der Real Academia de Bellas Artes de San Fernando vom 24. November 2025 zur Besetzung einer vakanten Akademikerposition

Die Real Academia de Bellas Artes de San Fernando schreibt eine Stelle als ordentliches akademisches Mitglied (Medalla 5) im Fachbereich Architektur aus. Bewerber müssen die spanische Staatsangehörigkeit besitzen, in Spanien ansässig sein und über ein anerkanntes Ansehen in ihrem künstlerischen Beruf verfügen. Das Auswahlverfahren richtet sich nach dem Königlichen Erlass 542/2004 und der dazugehörigen Verordnung von 2005.

In 3 Punkten

  1. Einmonatige, nicht verlängerbare Einreichungsfrist ab der Veröffentlichung im BOE. (texto fuente)
  2. Erfordernis der spanischen Staatsangehörigkeit und des Wohnsitzes in Spanien. (texto fuente)
  3. Die Vorschläge müssen die Unterschrift von genau drei ordentlichen Akademikern tragen. (texto fuente)

Wen betrifft es

Gilt für dieses Profil

  • Ser de nacionalidad española
  • Residir en España
  • Ser artista de profesión con prestigio reconocido en la Sección de Arquitectura

texto fuente

Wie es Betroffene betrifft

Für Architekturfachleute mit spanischer Staatsangehörigkeit und Wohnsitz in Spanien eröffnet sich die Möglichkeit, die Position eines ordentlichen Mitglieds der Akademie zu erlangen. Der Prozess erfordert die Einreichung eines Vorschlags, der von genau drei ordentlichen Akademikern unterzeichnet sein muss; bei Nichteinhaltung der Unterschriften- oder Dokumentationsvorschriften droht die Unzulässigkeit des Antrags.

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Presentar propuesta con CV, méritos y declaración de aceptación en la Secretaría General de la Real Academia texto fuente un mes desde la publicación en el BOE

Zeitlinie

2026-01-17pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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