Zum Inhalt springen

Selbstständige nutzen für 2027 weiterhin die Pauschalbesteuerung bei IRPF und MwSt

Mit der Veröffentlichung der Verordnung HAC/1161/2026 am 4. November durch das spanische Finanzministerium werden die steuerlichen Rahmenbedingungen für das Geschäftsjahr 2027 festgelegt. Diese Regelung konkretisiert die Anwendung der Pauschalbesteuerung (Método de Estimación Objetiva) für die Einkommensteuer (IRPF) sowie das vereinfachte Regime der Mehrwertsteuer (IVA) für Selbstständige in Spanien. Die Verordnung stellt sicher, dass die bereits etablierten Berechnungsgrundlagen, Module und Indizes für das kommende Jahr stabil bleiben, was Planungssicherheit für kleine Unternehmen und Einzelunternehmer schafft.

Was sich ändert

Die wesentliche Nachricht dieser Verordnung ist die Kontinuität. Die Struktur der Module, Zeichen und Indizes, die bereits im Jahr 2026 zur Anwendung kamen, wird für das Jahr 2027 eins zu eins übernommen. Dies bedeutet, dass die Berechnungsmethodik für die Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens nicht neu erfunden wird, sondern auf den bestehenden Werten basiert.

Es gibt jedoch spezifische steuerliche Entlastungen, die in der Verordnung explizit bestätigt werden:

  • Allgemeine Reduktion: Für alle Steuerpflichtigen, die das Verfahren der Pauschalbesteuerung anwenden, wird eine Reduktion von 5 % auf das Nettobetriebsergebnis (rendimiento neto de módulos) gewährt.
  • Sonderregelung für den Agrarsektor: Um die gestiegenen Betriebskosten abzufedern, sieht die Verordnung für landwirtschaftliche und tierwirtschaftliche Betriebe besondere Maßnahmen vor. Hier wird die allgemeine Reduktion des Nettobetriebsergebnisses auf 10 % angehoben.
  • Input-Kosten-Abzüge: Für den Agrarsektor wird weiterhin die Möglichkeit eingeräumt, das vorläufige Nettobetriebsergebnis durch spezifische Prozentsätze zu mindern: 35 % auf den Anschaffungspreis von Agrardiesel und 15 % auf den Anschaffungspreis von Düngemitteln.

Kontext

Die vorliegende Verordnung dient der Umsetzung der bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen, insbesondere des Artikels 32 der Verordnung zur Einkommensteuer (Real Decreto 439/2007) und des Artikels 37 der Verordnung zur Mehrwertsteuer (Real Decreto 1624/1992). Diese Rechtsnormen übertragen dem Finanzministerium die Befugnis, jährlich die spezifischen Module und Indizes für die Pauschalbesteuerung festzulegen.

Die Verordnung HAC/1161/2026 baut direkt auf der vorangegangenen Verordnung HAC/1425/2025 auf, welche die Regelungen für das Jahr 2026 definierte. Durch diese kontinuierliche Anwendung wird das Prinzip der Rechtssicherheit gewahrt, da die Steuerpflichtigen nicht mit abrupten Änderungen der Berechnungsgrundlagen konfrontiert werden. Dies ist besonders wichtig für die RETA (Registrierung von selbstständigen Erwerbstätigen), da die steuerliche Belastung direkt mit der Wahl des Besteuerungsmodells korreliert.

Wer ist betroffen und wie

Die Auswirkungen der Verordnung lassen sich nach den verschiedenen Gruppen von Steuerpflichtigen differenzieren:

  • Selbstständige (Autónomos): Dies ist die primäre Zielgruppe. Alle Einzelunternehmer, deren Tätigkeiten unter das System der Pauschalbesteuerung fallen, sind betroffen. Sie profitieren von der Beibehaltung der bekannten Module, was die Kalkulation der Steuerlast für 2027 erleichtert. Die 5 %ige Reduktion auf das Nettobetriebsergebnis wirkt sich unmittelbar positiv auf die Steuerbemessungsgrundlage aus.
  • Landwirte und Viehzüchter: Diese Gruppe erfährt die stärkste Unterstützung. Neben der allgemeinen Reduktion von 10 % auf das Nettobetriebsergebnis profitieren sie von den spezifischen Abzügen für Betriebsmittel (Diesel und Dünger). Dies ist eine gezielte Maßnahme zur Kompensation der Volatilität bei den Rohstoffpreisen im Agrarsektor.
  • Unternehmen im MwSt-Vereinfachungsregime: Auch für die Abwicklung der Mehrwertsteuer nach dem vereinfachten Verfahren bleiben die Module und Anweisungen identisch mit denen des Vorjahres. Dies betrifft insbesondere Kleinstbetriebe, die ihre MwSt-Verbindlichkeiten nicht auf Basis der tatsächlichen Differenz zwischen Eingangs- und Ausgangssteuer, sondern über Pauschalwerte abwickeln. Hierbei ist die korrekte Anwendung der Module entscheidend, um die korrekte Abgabe der Steuer gemäß dem Modelo 303 sicherzustellen.

Großunternehmen (PYMEs oder große Kapitalgesellschaften) sind von dieser Verordnung nicht betroffen, da sie grundsätzlich nicht zur Pauschalbesteuerung berechtigt sind, sondern die tatsächliche Gewinnermittlung anwenden müssen.

Was zu tun ist und wann

Da die Verordnung primär die Fortführung bestehender Strukturen vorsieht, ergeben sich für die Steuerpflichtigen keine unmittelbaren neuen Verpflichtungen oder Fristen durch die bloße Veröffentlichung dieser Norm. Die wesentlichen Handlungsschritte sind:

  • Anwendung der Module: Für die Steuererklärungen, die das Geschäftsjahr 2027 betreffen, sind die Module und Indizes anzuwenden, die bereits für 2026 gültig waren.
  • Dokumentation im Agrarsektor: Landwirte sollten sicherstellen, dass alle Belege über den Erwerb von Agrardiesel und Düngemitteln ordnungsgemäß aufbewahrt werden, um die in der Verordnung vorgesehenen Minderungen (35 % bzw. 15 %) gegenüber der Steuerverwaltung nachweisen zu können.
  • Planung: Da die Steuerlast durch die Reduktionen (5 % bzw. 10 %) kalkulierbar bleibt, können Selbstständige ihre Liquiditätsplanung für das Jahr 2027 auf Basis der Vorjahreswerte erstellen.

Für eine detaillierte Analyse Ihrer individuellen steuerlichen Situation und zur Optimierung Ihrer Wahl zwischen Pauschalbesteuerung und tatsächlicher Gewinnermittlung empfehlen wir eine Beratung durch die entsprechende Fachabteilung von BMC.

Häufige Fragen

Gilt die 5%ige Reduktion für alle Selbstständigen?
Ja, die 5%ige Reduktion auf das Nettobetriebsergebnis gilt für alle Steuerpflichtigen, die das Verfahren der Pauschalbesteuerung (Estimación Objetiva) anwenden.
Wie hoch ist die Reduktion für Landwirte?
Landwirte und Viehzüchter erhalten eine höhere allgemeine Reduktion von 10 % auf ihr Nettobetriebsergebnis.
Gibt es spezielle Abzüge für Agrarmaterialien?
Ja, es gibt eine Reduktion von 35 % auf den Preis von Agrardiesel und 15 % auf den Preis von Düngemitteln für landwirtschaftliche Aktivitäten.
Muss ich neue Module für das Jahr 2027 erlernen?
Nein, die Verordnung sieht vor, dass die Module und Indizes des Vorjahres (2026) für das Jahr 2027 beibehalten werden.
Betrifft diese Regelung auch die Mehrwertsteuer?
Ja, die Verordnung regelt auch das vereinfachte Regime der Mehrwertsteuer (IVA) und behält die bisherigen Module bei.
Sind Großunternehmen von dieser Verordnung betroffen?
Nein, die Regelung konzentriert sich auf die Pauschalbesteuerung, die primär für Selbstständige und kleine wirtschaftliche Aktivitäten vorgesehen ist.
Technisches Datenblatt der Bestimmung
Bestimmung im Detail ansehen →

BMC-Ressourcen

Kostenloses Erstgespräch buchen