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BOE-A-2026-11839 ·2. Juni 2026 ·Ministerialerlass Geringe Auswirkung
Ausländerrecht

Benennung der Jury für den Nationalen Filmpreis 2026

Mit dieser Verordnung werden die Mitglieder der Jury förmlich benannt, die über die Verleihung des Nationalen Filmpreises für das Jahr 2026 entscheiden wird. Die Zusammensetzung erfolgt gemäß der vorangegangenen Bekanntmachung (Verordnung CLT/268/2026) und gewährleistet die Beteiligung verschiedener Verbände des audiovisuellen Sektors sowie eine ausgewogene Geschlechterverteilung (einziger Artikel).

In 2 Punkten

  1. Die Jury muss aus einer Anzahl von mindestens fünf und höchstens siebzehn Mitgliedern bestehen (Verordnung CLT/268/2026). (Orden CLT/268/2026)
  2. Es ist auf eine ausgewogene Geschlechterverteilung in der Zusammensetzung zu achten (einziger Artikel). (art. único)

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil kmu.

Esta normativa no afecta directamente al perfil privatpersonen.

Wie es Betroffene betrifft

Die Norm begründet weder wirtschaftliche Verpflichtungen noch Rechte für Unternehmen oder Fachkräfte, sondern legt die Governance-Struktur für den Preisvergabeprozess des Filmsektors fest. Die Auswirkungen sind rein verfahrenstechnischer Natur für die vorgeschlagenen Verbände (u. a. Academia de las Artes y las Ciencias Cinematográficas, Unión de Actores y Actrices, CIMA, DIBOOS), deren Kandidaten im offiziellen Urteil berücksichtigt werden (einziger Artikel).

Zeitlinie

2026-06-02pubVeröffentlichung im BOE
Betroffene Sektoren
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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