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BOE-A-2026-11700 ·1. Juni 2026 ·Ministerialerlass Geringe Auswirkung
Förderrecht

Antragsteller von Beihilfen: Aufhebung der Verordnung ITC/1197/2010 zur Regelung des Registers der Beihilfeantragsteller

Die vorliegende Verordnung hebt die Verordnung ITC/1197/2010 vom 29. April auf, mit der das Register der Beihilfeantragsteller im Ministerium für Industrie, Tourismus und Handel eingerichtet und geregelt wurde. Diese Maßnahme erfolgt gemäß Art. 29 der durch Königlichen Erlass 887/2006 vom 21. Juli verabschiedeten Verordnung.

In 1 Punkt

  1. Aufhebung der Verordnung ITC/1197/2010 vom 29. April, welche das Register der Beihilfeantragsteller regelte (Título)

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil kmu.

Esta normativa no afecta directamente al perfil selbstständige.

Wie es Betroffene betrifft

Die Norm führt keine neuen Verpflichtungen oder Rechte ein, sondern hebt die bisherige Regelung des Registers der Beihilfeantragsteller des Ministeriums für Industrie, Tourismus und Handel auf. Die Wirkung ist rein normativer Natur und dient der administrativen Vereinfachung durch die Abschaffung einer früheren Verordnung.

Zeitlinie

2026-06-01pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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