Mit Beginn des Wirtschaftsjahres 2026 tritt die durch Ley 7/2024, de 20 de diciembre (Gesetz 7/2024 vom 20. Dezember) eingeführte Ergänzungssteuer in ihre ordentliche Regelungsphase ein und lässt die vorläufigen Safe-Harbour-Mechanismen hinter sich, die die Anpassung in den Jahren 2024 und 2025 erleichterten. Spanien setzt damit die Richtlinie (EU) 2022/2523 des Rates in nationales Recht um, die den Säule-2-Rahmen des OECD/G20 Inclusive Framework zur Bekämpfung von Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS) umsetzt.
Anwendungsbereich: Wer ist verpflichtet
Die Ergänzungssteuer gilt für:
- Multinationale Unternehmensgruppen: mit Geschäftseinheiten in mindestens zwei Jurisdiktionen und konsolidierten Umsätzen von 750 Millionen EUR oder mehr in mindestens zwei der vier unmittelbar vorangegangenen Wirtschaftsjahre.
- Nationale Großgruppen: mit allen Einheiten in Spanien, die jedoch dieselbe Umsatzschwelle erreichen.
Ausgenommen sind öffentliche Einrichtungen, internationale Organisationen, gemeinnützige Organisationen, Pensionsfonds und Investmentfonds, die die oberste Muttergesellschaft sind.
Steuerliche Mechanismen
Income Inclusion Rule (IIR)
Die oberste Muttergesellschaft (oder die bestimmte zwischengeschaltete Muttergesellschaft) ist verpflichtet, die Differenz zwischen dem in jeder Jurisdiktion, in der die Gruppe tätig ist, getragenen effektiven Steuersatz (ETR) und dem 15 %-Mindestsatz zu versteuern. Wenn eine spanische Tochtergesellschaft in einer anderen Jurisdiktion einen ETR von 12 % zahlt, muss die spanische Muttergesellschaft auf 15 % aufstocken.
Undertaxed Profits Rule (UTPR)
Wenn die Jurisdiktion der obersten Muttergesellschaft die IIR nicht anwendet (z. B. wenn die Muttergesellschaft in den USA ansässig ist), tragen die spanischen Tochtergesellschaften eine ergänzende Zuweisung proportional zur Anzahl der Mitarbeiter und der materiellen Vermögenswerte in Spanien.
Qualified Domestic Minimum Top-up Tax (QDMTT)
Spanien hat sich für die Einführung einer qualifizierten nationalen Ergänzungssteuer entschieden, die es ermöglicht, die Differenz bis zu 15 % auf die Einkünfte der spanischen Gruppeneinheiten direkt zu erheben. Dies verhindert, dass andere Jurisdiktionen den Aufstockungsbetrag einziehen.
Auslaufen der vorläufigen Safe Harbours
In den Jahren 2024 und 2025 konnten Gruppen die vorläufigen Safe Harbours auf Basis der Country-by-Country-Report-Daten (CbCR) in Anspruch nehmen, um zu vermuten, dass eine Jurisdiktion den Mindeststeuersatz erfüllt, ohne die vollständige ETR-Berechnung durchführen zu müssen. Ab 2026 stehen diese vereinfachten Mechanismen für die meisten Jurisdiktionen nicht mehr zur Verfügung und erfordern die vollständige Berechnung des effektiven Steuersatzes gemäß den GloBE-Regeln.
Erklärungspflichten: Modelle 240, 241 und 242
Die Orden HAC/1198/2025 (BOE vom 29. Oktober 2025) genehmigte drei neue Formulare:
| Modell | Inhalt | Frist |
|---|---|---|
| 240 | Mitteilung der erklärenden Geschäftseinheit | 15 Monate nach Jahresabschluss (18 Monate für das erste Wirtschaftsjahr) |
| 241 | Jährliche Informationserklärung zur Ergänzungssteuer | Gleiche Frist wie Modell 240 |
| 242 | Selbstveranlagung der Ergänzungssteuer | Gleiche Frist wie Modell 240 |
Für das Wirtschaftsjahr 2024 (erstes Anwendungsjahr) läuft die verlängerte 18-Monats-Frist im Juni 2026 ab. Für das Wirtschaftsjahr 2025 läuft die ordentliche 15-Monats-Frist im März 2027 ab.
Auswirkungen auf spanische Tochtergesellschaften ausländischer Gruppen
Spanische Tochtergesellschaften ausländischer multinationaler Gruppen, die die 750-Mio.-EUR-Schwelle überschreiten, müssen:
- Die erklärende Einheit identifizieren: prüfen, ob die spanische Tochtergesellschaft die Modelle 240/241/242 als bestimmte Geschäftseinheit einreichen muss.
- Den spanischen ETR berechnen: die buchhalterischen Informationen zusammenstellen, die zur Ermittlung des effektiven Steuersatzes in Spanien gemäß den GloBE-Regeln erforderlich sind.
- Die UTPR-Exposition bewerten: wenn die oberste Muttergesellschaft in einer Jurisdiktion ansässig ist, die die IIR nicht anwendet, kann die spanische Tochtergesellschaft der UTPR-Regel unterliegen.
- Mit der Muttergesellschaft koordinieren: die GloBE-Berichtsdaten müssen von der Muttergesellschaft rechtzeitig an die Tochtergesellschaften weitergeleitet werden.
Empfehlungen
- Safe Harbours aufgeben: Unternehmen, die die vorläufigen Mechanismen in Anspruch nahmen, müssen die vollständige ETR-Berechnung für 2026 implementieren.
- Informationssysteme überprüfen: sicherstellen, dass die buchhalterischen Daten für die Modelle 241 und 242 aus den ERP-Systemen exportierbar sind.
- Gruppenstruktur bewerten: prüfen, ob es Jurisdiktionen mit einem ETR unter 15 % gibt, und die Exposition gegenüber der Ergänzungssteuer quantifizieren.
- Erste Erklärungs-Deadline im Juni 2026: Gruppen, deren erstes Anwendungsjahr 2024 war, müssen die Modelle vor Juni 2026 einreichen.
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Spezifischer Regulierungsrahmen
Die Ergänzungssteuer in Spanien basiert auf einem fünfschichtigen Normensystem, das zusammenwirkt:
- Richtlinie (EU) 2022/2523 des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in der Union. Spanien hat sie vollständig durch Ley 7/2024 umgesetzt.
- Ley 7/2024, de 20 de diciembre (BOE-A-2024-26219): Titel III (Art. 14–64) regelt die Ergänzungssteuer.
- Orden HAC/1198/2025, de 29 de octubre (BOE vom 29. Oktober 2025): Genehmigt die Modelle 240, 241 und 242.
- OECD/G20 Inclusive Framework on BEPS, GloBE Rules (Säule 2): Veröffentlicht im Dezember 2021, technischer Referenzrahmen für die ETR-Berechnung.
- OECD-Vereinbarung über vorläufige Safe Harbours (Dezember 2022): Definierte die vereinfachten CbCR-Safe-Harbours für 2024–2025.
GloBE-ETR-Berechnung: vereinfachte Formel
GloBE-ETR = Bereinigte gedeckte Steuern / Bereinigter GloBE-Gewinn
Dabei gilt:
- Bereinigte gedeckte Steuern: laufende Steuer + temporäre Differenzen gemäß GloBE-Regeln (Art. 25–32 Ley 7/2024)
- Bereinigter GloBE-Gewinn: Buchhaltungsergebnis + gesetzlich vorgeschriebene Anpassungen
- Wenn ETR < 15 %: Aufstockungsbetrag = (15 % - GloBE-ETR) × bereinigter GloBE-Gewinn
Praxisbeispiel: multinationale Gruppe mit Tochtergesellschaft in Irland
Sachverhalt: Spanische Gruppe (Holdco Spanien) mit Tochtergesellschaft in Irland (Eire Sub), die zum irischen Normalkörperschaftsteuersatz von 12,5 % besteuert wird. Konsolidierter Gruppenumsatz: 1.200 Mio. EUR. GloBE-Gewinn von Eire Sub: 40 Mio. EUR. Laufende Steuern in Irland: 5 Mio. EUR (tatsächlicher ETR: 12,5 %).
| Sachverhalt | Berechnung | Betrag |
|---|---|---|
| GloBE-ETR von Eire Sub | 5 Mio. EUR / 40 Mio. EUR | 12,5 % |
| Differenz bis zum Mindeststeuersatz | 15 % - 12,5 % | 2,5 % |
| Bemessungsgrundlage Ergänzungssteuer | 40 Mio. EUR × 2,5 % | 1.000.000 EUR |
| Substanzausnahme (SBIE) | 5 % materielle Vermögenswerte + 5 % Lohnkosten (Beispiel: 8 Mio. + 3 Mio.) → 550.000 EUR | -550.000 EUR |
| Zu zahlende Ergänzungssteuer (IIR, in Spanien) | 1.000.000 - 550.000 | 450.000 EUR |
Die Substanzausnahme (SBIE) kann die Bemessungsgrundlage erheblich reduzieren, erfordert jedoch dokumentierte Nachweise für physische Vermögenswerte und tatsächliche Mitarbeiter in der Jurisdiktion.
Häufige Fehler, die BMC korrigiert
- Weiterhin vorläufige Safe Harbours in 2026 anwenden, ohne ihre Gültigkeit je Jurisdiktion zu prüfen. Die CbCR-Safe-Harbours wurden vorläufig vereinbart, und ihre Gültigkeit variiert je Land.
- Die erklärende Geschäftseinheit für die Einreichung der Modelle 240/241/242 nicht bestimmen. In Gruppen mit mehreren spanischen Tochtergesellschaften muss nur eine die Erklärungsrolle übernehmen.
- Den GloBE-ETR mit dem nominalen statt dem bereinigten effektiven Steuersatz berechnen.
- Die UTPR ignorieren, wenn die Muttergesellschaft in den USA ansässig ist. Die USA haben die IIR noch nicht umgesetzt.
- Die ERP-Informationssysteme nicht an die GloBE-Datenanforderungen anpassen. Die Modelle 241 und 242 erfordern buchhalterische Daten mit einem höheren Granularitätsgrad als üblich.
Nächste Schritte
- Prüfen, ob die Gruppe die 750-Mio.-EUR-Schwelle in mindestens zwei der vier vorangegangenen Wirtschaftsjahre überschreitet
- Die erklärende Geschäftseinheit identifizieren, die die Modelle 240/241/242 einreichen wird, und dies der AEAT mitteilen
- Den GloBE-ETR jeder Gruppenjurisdiktion für 2025 und 2026 gemäß Art. 25–38 der Ley 7/2024 berechnen
- Jurisdiktionen mit einem ETR unter 15 % identifizieren und die Bemessungsgrundlage der Ergänzungssteuer vor Anwendung der Substanzausnahme (SBIE) quantifizieren
- Informationssysteme (ERP, Konsolidierung) anpassen, um die für die Modelle 241 und 242 erforderlichen Daten im von der AEAT geforderten Format zu extrahieren
- Die Modelle 240/241/242 für das Wirtschaftsjahr 2024 vor der verlängerten Frist im Juni 2026 einreichen, wenn das erste Anwendungsjahr 2024 war