Wirtschaftsglossar
Share Deal
Ein Share Deal ist eine Unternehmenstransaktion, bei der der Käufer Gesellschaftsanteile der Zielgesellschaft erwirbt. In Spanien kann der Verkäufer als Gesellschaft die 95-prozentige Beteiligungsfreistellung des Art. 21 LIS nutzen (effektiver IS-Satz 1,25 %), wenn die Haltefristen und Beteiligungsquoten erfüllt sind. Der Käufer übernimmt alle latenten steuerlichen Verbindlichkeiten der Zielgesellschaft.
SteuernDefinition und Funktionsweise
Beim Share Deal erwirbt der Käufer Gesellschaftsanteile (Aktien oder Beteiligungen) der Zielgesellschaft. Die Zielgesellschaft ändert lediglich ihren Gesellschafterbestand — Verträge, Lizenzen, Arbeitsverhältnisse und steuerliche Positionen verbleiben unverändert in der Gesellschaft.
Im deutschen Recht entspricht der Share Deal dem Unternehmenskauf im Wege der Anteilsübertragung. Strukturell vergleichbar, aber mit erheblichen steuerlichen Unterschieden gegenüber dem deutschen Recht — insbesondere in der Behandlung des Veräußerungsgewinns (§ 8b KStG in Deutschland vs. Art. 21 LIS in Spanien) und der steuerlichen Verlustvorträge.
Steuerliche Behandlung in Spanien
Verkäufer als Gesellschaft — Art. 21 LIS-Befreiung: Wenn der Verkäufer eine Gesellschaft mit mindestens 5 % Beteiligung ist, diese mindestens 1 Jahr ununterbrochen gehalten hat, die Zielgesellschaft einer IS-analogen Steuer mit Mindestnominalsatz von 10 % unterlag und kein Steuerparadies-Resident ist: Die Beteiligungsfreistellung des Art. 21 LIS befreit 95 % des Veräußerungsgewinns. Auf die verbleibenden 5 % fällt IS zu 25 % an. Effektiver IS-Satz: 1,25 %.
Im Vergleich: Das deutsche § 8b KStG befreit ebenfalls 95 % der Veräußerungsgewinne aus Beteiligungen, setzt aber eine Mindestbeteiligung von 10 % (nicht 5 % wie Art. 21 LIS) und kennt keine spanische Anforderung einer analogen Mindestbesteuerung der Tochtergesellschaft.
Verkäufer als Privatperson: Kein Art. 21 LIS. Veräußerungsgewinn unterliegt IRPF-Sparertarif (19 %–28 %).
ITP und IVA: Anteilsübertragungen sind grundsätzlich befreit (Art. 314 TRLMV). Ausnahme: Art. 314.2 TRLMV: ITP wird erhoben, wenn der tatsächliche Transaktionszweck die Erlangung der Kontrolle über eine Gesellschaft ist, deren Vermögen zu mehr als 50 % aus nicht betrieblich genutzten Immobilien besteht.
Hauptrisiko für den Käufer: Latente Steuerverbindlichkeiten
Der entscheidende Nachteil des Share Deals für den Käufer: Er übernimmt alle steuerlichen Altlasten der Zielgesellschaft — IS-Nachforderungen für vergangene Jahre, IVA-Risiken, Verrechnungspreisrisiken, Verlustvorträge ohne ausreichende Dokumentation. Daher ist beim Share Deal eine umfassende steuerliche Due Diligence und die vertragliche Absicherung (Tax Indemnity, Tax Warranties, Escrow) unerlässlich.
Verlustvorträge (BINs): Bleiben in der Zielgesellschaft erhalten — aber Art. 26.4 LIS begrenzt ihre Nutzung bei qualifizierten Anteilserwerben (Anti-Missbrauchsklausel bei Gesellschaften mit überwiegend Finanzaktiva oder nicht betriebener Tätigkeit).
→ Vergleich: Asset Deal · → Dienstleistung: Steuerliche Due Diligence · → Vergleichsseite: Asset Deal vs Share Deal Spanien
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