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Wirtschaftsglossar

Portugal NHR-Regime (Non-Habitual Resident)

Das NHR-Regime (Regime Fiscal do Residente Não Habitual) war von 2009 bis 2023 das portugiesische Sondersteuerregime für neue Steuerresidenten, das qualifizierten Tätigkeiten einen 20-prozentigen Festsatz und Befreiungen für bestimmte Auslandseinkünfte gewährte. Ab dem 1. Januar 2024 wurde das NHR durch das IFICI-Regime ersetzt, das deutlich restriktiver und auf bestimmte F&E- und Technologieprofile begrenzt ist.

Steuern

Das historische NHR (2009–2023)

Das NHR (Regime Fiscal do Residente Não Habitual) war von 2009 bis 2023 das attraktivste Steuerregime Europas für zuzugswillige Steuerpflichtige. Seine Hauptelemente:

  • 20 % Festsatz auf portugiesische Einkünfte aus qualifizierten Hochwerttätigkeiten (Ingenieure, Architekten, Ärzte, Hochschullehrer, leitende Manager)
  • Befreiung für Auslandseinkünfte (Dividenden, Zinsen, Kapitalgewinne) bei Anwendung des DBA-Quellenprinzips
  • Auslandspensionen: 0 % (bis 2020), dann 10 % nach OECD-Druck
  • Dauer: 10 Jahre, einmalig, nicht erneuerbar

Das IFICI ab 2024 (Nachfolgeregime)

Das IFICI (Incentivo Fiscal à Investigação Científica e Inovação) trat zum 1. Januar 2024 in Kraft. Begünstigte Profile:

  • Forscher und Wissenschaftler an Universitäten und Forschungseinrichtungen
  • F&E-Mitarbeiter in Unternehmen mit portugiesischer F&E-Zertifizierung
  • Mitarbeiter zertifizierter Start-ups (Lei 21/2023)
  • Qualifizierte Fachkräfte in strategischen Sektoren (Technologie, erneuerbare Energie)

Steuerliche Konditionen: 20 % Festsatz auf begünstigte Tätigkeitseinkünfte, 10 Jahre Dauer — strukturell ähnlich wie das alte NHR, aber mit einem deutlich engeren Anwendungsbereich.

Was wegfällt gegenüber dem NHR: Auslandspensionen ohne Sondersatz, allgemeine Beratungs- oder Managementtätigkeiten, passive Einkünfte aus nicht begünstigten Quellen.

Übergangsregelungen

Bestehende NHR-Status-Inhaber behalten ihre Vergünstigungen für die restliche Laufzeit ihrer 10-Jahres-Periode. Kein Neumeldungserfordernis. Das Übergangsfenster für Neuanträge unter dem alten Regime ist seit dem 31. Dezember 2023 geschlossen.

Relevanz für Spanier

Für spanische Steuerpflichtige, die eine Wohnsitzverlegung nach Portugal erwägen:

  1. IFICI-Berechtigung prüfen: Fällt das berufliche Profil unter die begünstigten Kategorien?
  2. Spanische Wegzugsteuer (Art. 95.bis LIRPF): Wie bei Andorra anwendbar auf latente Gewinne über €4M oder ≥25 % Beteiligung über €1M — bei Portugal als EU-Mitglied jedoch Stundungsmöglichkeit für die Dauer der Auslandsresidenz.
  3. AEAT-Anfechtungsrisiko: Identische Prüfungskriterien wie bei Andorra — wirtschaftliche und familiäre Bindungen an Spanien können die Wohnsitzverlegung angreifbar machen.
  4. DBA Spanien-Portugal: Verteilt die Besteuerungshoheit und verhindert Doppelbesteuerung — funktioniert, wenn beide Seiten die Residenz anerkennen.

Verwandte Einträge: → Residencia fiscal · → Exit tax / Impuesto de salida · → Fiscalidad internacional

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