Wirtschaftsglossar
Portugal NHR-Regime (Non-Habitual Resident)
Das NHR-Regime (Regime Fiscal do Residente Não Habitual) war von 2009 bis 2023 das portugiesische Sondersteuerregime für neue Steuerresidenten, das qualifizierten Tätigkeiten einen 20-prozentigen Festsatz und Befreiungen für bestimmte Auslandseinkünfte gewährte. Ab dem 1. Januar 2024 wurde das NHR durch das IFICI-Regime ersetzt, das deutlich restriktiver und auf bestimmte F&E- und Technologieprofile begrenzt ist.
SteuernDas historische NHR (2009–2023)
Das NHR (Regime Fiscal do Residente Não Habitual) war von 2009 bis 2023 das attraktivste Steuerregime Europas für zuzugswillige Steuerpflichtige. Seine Hauptelemente:
- 20 % Festsatz auf portugiesische Einkünfte aus qualifizierten Hochwerttätigkeiten (Ingenieure, Architekten, Ärzte, Hochschullehrer, leitende Manager)
- Befreiung für Auslandseinkünfte (Dividenden, Zinsen, Kapitalgewinne) bei Anwendung des DBA-Quellenprinzips
- Auslandspensionen: 0 % (bis 2020), dann 10 % nach OECD-Druck
- Dauer: 10 Jahre, einmalig, nicht erneuerbar
Das IFICI ab 2024 (Nachfolgeregime)
Das IFICI (Incentivo Fiscal à Investigação Científica e Inovação) trat zum 1. Januar 2024 in Kraft. Begünstigte Profile:
- Forscher und Wissenschaftler an Universitäten und Forschungseinrichtungen
- F&E-Mitarbeiter in Unternehmen mit portugiesischer F&E-Zertifizierung
- Mitarbeiter zertifizierter Start-ups (Lei 21/2023)
- Qualifizierte Fachkräfte in strategischen Sektoren (Technologie, erneuerbare Energie)
Steuerliche Konditionen: 20 % Festsatz auf begünstigte Tätigkeitseinkünfte, 10 Jahre Dauer — strukturell ähnlich wie das alte NHR, aber mit einem deutlich engeren Anwendungsbereich.
Was wegfällt gegenüber dem NHR: Auslandspensionen ohne Sondersatz, allgemeine Beratungs- oder Managementtätigkeiten, passive Einkünfte aus nicht begünstigten Quellen.
Übergangsregelungen
Bestehende NHR-Status-Inhaber behalten ihre Vergünstigungen für die restliche Laufzeit ihrer 10-Jahres-Periode. Kein Neumeldungserfordernis. Das Übergangsfenster für Neuanträge unter dem alten Regime ist seit dem 31. Dezember 2023 geschlossen.
Relevanz für Spanier
Für spanische Steuerpflichtige, die eine Wohnsitzverlegung nach Portugal erwägen:
- IFICI-Berechtigung prüfen: Fällt das berufliche Profil unter die begünstigten Kategorien?
- Spanische Wegzugsteuer (Art. 95.bis LIRPF): Wie bei Andorra anwendbar auf latente Gewinne über €4M oder ≥25 % Beteiligung über €1M — bei Portugal als EU-Mitglied jedoch Stundungsmöglichkeit für die Dauer der Auslandsresidenz.
- AEAT-Anfechtungsrisiko: Identische Prüfungskriterien wie bei Andorra — wirtschaftliche und familiäre Bindungen an Spanien können die Wohnsitzverlegung angreifbar machen.
- DBA Spanien-Portugal: Verteilt die Besteuerungshoheit und verhindert Doppelbesteuerung — funktioniert, wenn beide Seiten die Residenz anerkennen.
Verwandte Einträge: → Residencia fiscal · → Exit tax / Impuesto de salida · → Fiscalidad internacional
Verwandte Begriffe
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