Wirtschaftsglossar
Doppel-Holding-Struktur
Eine Doppel-Holding-Struktur in Spanien ist eine mehrstufige Konzernarchitektur mit mindestens zwei Holdinggesellschaften zwischen dem Gesellschafter als natürlicher Person und den operativen Tochtergesellschaften. Dividenden zwischen spanischen Kapitalgesellschaften unterliegen durch Art. 21 LIS (Beteiligungsfreistellung) einem effektiven IS-Satz von 1,25 %, was einen erheblichen IRPF-Aufschub auf Ebene des Gesellschafters ermöglicht.
SteuernWas ist eine Doppel-Holding?
Eine Doppel-Holding (spanisch: doble holding) ist eine Konzernstruktur, bei der der Gesellschafter als natürliche Person nicht direkt an den operativen Gesellschaften beteiligt ist, sondern über zwei Holdinggesellschaften:
Typische Architektur:
- Natürliche Person (Gesellschafter)
- → Holding-SL (Hauptholding)
- → Operative SL(s) — Betriebsvermögen
- → Vermögensverwaltungs-SL — Immobilien, Anlageportfolio
- → Holding-SL (Hauptholding)
Steuerlicher Kernvorteil: Art. 21 LIS und der 1,25-%-Satz
Art. 21 LIS (spanische Beteiligungsfreistellung) befreit 95 % der von einer Gesellschaft empfangenen Dividenden, wenn die Mindestvoraussetzungen erfüllt sind (≥5 % Beteiligung, ≥1 Jahr Haltefrist, Tochtergesellschaft unterliegt IS-Analogon ≥10 %). Der IS-Satz von 25 % wird nur auf 5 % der Dividende angewandt.
Effektiver IS-Satz auf konzerninterne Dividenden: 5 % × 25 % = 1,25 %
Vergleich: Das deutsche § 8b KStG befreit ebenfalls 95 % der empfangenen Dividenden — effektiver Steuersatz 5 % × Körperschaftsteuersatz 15 % = 0,75 %. In Spanien ist der Effektivsatz (1,25 %) etwas höher, weil der IS-Satz (25 %) höher ist als der deutsche Körperschaftsteuersatz (15 %). Seit 2021 gilt in Spanien die 95-prozentige Befreiung auch für Veräußerungsgewinne aus Beteiligungen (früher 100 %).
Hauptvorteile der Doppelholding
1. IRPF-Aufschub: Gewinne akkumulieren in der Holding zu 1,25 % IS-Satz — ohne IRPF des Gesellschafters bis zur tatsächlichen Ausschüttung an die natürliche Person.
2. Vermögensschutz: Das in der Vermögensverwaltungs-SL gehaltene Vermögen (Immobilien, Anlageportfolio) ist vom operativen Risiko der operativen SL getrennt — Gläubiger der operativen Gesellschaft haben keinen direkten Zugriff auf das Holdingvermögen, solange keine Garantien oder Sicherheiten bestehen.
3. Reinvestition: Akkumulierte Gewinne in der Holding können ohne IRPF-Belastung in neue Investitionen (andere Unternehmen, Immobilien, Finanzanlagen) reinvestiert werden.
4. Nachfolgeplanung: Übertragung von Holdingbeteiligungen an Kinder kann mit dem Familienunternehmensprivileg (95 % ISD-Reduktion, Art. 20.2.c LISyD) deutlich günstiger sein als direkte Übertragung von Aktiva.
Nachträgliche Errichtung: FEAC-Anteilstausch
Bei bestehender operativer SL erfolgt die nachträgliche Holding-Errichtung typischerweise über einen Anteilstausch (Canje de Valores) nach dem FEAC-Regime (Art. 76-89 LIS) — ohne sofortige Besteuerung der latenten Gewinne, sofern ein wirtschaftlich valider Grund vorliegt.
Verwandte Einträge: → Holding · → FEAC-Steuerregime · → Impuesto sobre Sociedades
Verwandte Begriffe
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