In Erfüllung der Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act) — insbesondere ihrer Art. 13, 50 und 52 — und des Art. 22 DSGVO informiert BMC nachstehend über die KI-Einsätze in ihren Prozessen, deren Zwecke, die verarbeiteten Datenkategorien und Ihre Rechte als betroffene Person.
KI-Einsätze bei BMC
1. Telefonischer KI-Assistent
AI Act Art. 50.1 + 50.3
Zweck:
Entgegennahme von Anrufen an unseren Zentralen (Madrid, Murcia, Alicante, Las Palmas), Erfassung des Anrufgrundes und der Kontaktdaten und Weiterleitung an den zuständigen Berufsträger.
Datenkategorien:
Anrufaudio (in Text transkribiert), eingehende Telefonnummer, Anrufgrund, vom Anrufer freiwillig genannte Kontaktdaten.
Tonanalyse:
Grundlegende Anpassung von Sprechtempo und Register des Assistenten. Keine individuelle Emotionsidentifikation, nicht zu anderen Zwecken gespeichert.
Transparenz:
Der Assistent gibt sich zu Beginn jedes Gesprächs als KI zu erkennen (Art. 50.1 AI Act).
Recht auf Mensch:
Sie können die Übergabe an einen menschlichen Mitarbeiter jederzeit ausdrücklich verlangen.
Aufbewahrung:
Aufzeichnungen und Transkripte werden zu Qualitäts- und Auditzwecken gemäß den in der Datenschutzerklärung beschriebenen Fristen aufbewahrt; Kontakt-Metadaten werden ins CRM übernommen unter den dort beschriebenen Verarbeitungen.
2. Klassifizierung und Routing eingehender Anfragen
DSGVO Art. 22 — ohne rechtliche Wirkung
Zweck:
Klassifizierung eingehender Anfragen (Web-Formular, E-Mail, Voice-Lead) nach Praxisbereich (Steuern, Recht, Arbeit, Buchhaltung, Strategie) und Zuweisung einer Antwortpriorität.
Themen-Ähnlichkeitsklassifizierung gegen vordefinierte Bereiche. Kein Kredit-Scoring, kein individuelles Profiling, keine Entscheidungen über Mandatsannahme oder -ablehnung.
Menschliche Beteiligung:
Die endgültige Entscheidung über Zuweisung, Priorität und Honorarvorschlag trifft stets ein qualifizierter menschlicher Fachmann.
AI-Act-Kategorisierung:
Kein Hochrisikosystem (nicht in Anhang III der EU-Verordnung 2024/1689 enthalten).
3. Interne Hilfe bei der Erstellung von Mitteilungen
Interner Einsatz — verpflichtende menschliche Prüfung
Zweck:
Unterstützung des Berufsteams bei der Erstellung erster Entwürfe von E-Mails, Vorschlägen und Verwaltungsvorlagen.
Datenkategorien:
Vom Berufsträger der Anwendung zur Generierung des Entwurfs übergebener Text.
Menschliche Prüfung:
Jede an Mandanten, Dritte oder Behörden versandte Mitteilung wird vor Versand von einem menschlichen Berufsträger geprüft und freigegeben. KI handelt niemals autonom auf Ihrer Akte.
Sensible Daten:
Für Angelegenheiten mit besonders sensiblen Informationen (Gesundheitsdaten, AML-Fälle, Geschäftsgeheimnisse) setzt BMC ausschließlich geschlossene Umgebungen ein, die keine Daten an Dritte senden.
Was wir NICHT tun
Kein automatisiertes Kredit-Scoring und keine Bonitätsbewertungen (Anhang III.5.b AI Act).
Kein KI-Einsatz für Personalentscheidungen (Anhang III.4 AI Act).
Keine biometrische Identifikation natürlicher Personen (Anhang III.1 AI Act).
Keine automatisierten rechtlichen oder steuerlichen Entscheidungen mit rechtlicher oder erheblicher Wirkung Ihnen gegenüber (Art. 22.1 DSGVO).
Kein Verkauf oder Übermittlung an Dritte von durch KI verarbeiteten Daten zu BMC-fremden Werbe- oder Geschäftszwecken.
Ihre Rechte
Als Person, deren Daten von diesen Systemen verarbeitet werden können, stehen Ihnen folgende KI-spezifische Rechte zu:
Detaillierte Informationen zu den KI-Systemen und der in jedem konkreten Sie betreffenden Fall angewandten Logik (Art. 13.2.f und 14.2.g DSGVO).
Menschliche Beteiligung bei jeder automatisierten Bewertung, die Sie betrifft (Art. 22.3 DSGVO).
Eigenen Standpunkt darlegen und Entscheidung anfechten.
Verlangen, dass Ihr Fall NICHT von KI-Systemen verarbeitet wird, sondern ausschließlich unter menschlicher Beteiligung.
Letzte Aktualisierung: 12. Mai 2026. BMC aktualisiert diese Informationen bei Einführung, Änderung oder Ausmusterung von KI-Einsätzen. Für zusätzliche technische Details zu Anbietern oder spezifischen Maßnahmen wenden Sie sich an den DSB unter Angabe des Umfangs Ihrer Anfrage.