Ir al contenido
Steuerrecht Artikel

Modelo 721: Kryptowährungen im Ausland in Spanien melden 2026

Thema: modelo 721

Modelo 721 in Spanien: Meldepflicht für Kryptowährungen auf ausländischen Börsen und Wallets über 50.000 €. Fristen, Sanktionen, DAC8-Automatik und Unterschied zu Modelo 720.

4 Min. Lesezeit

Seit dem Steuerjahr 2023 existiert in Spanien eine spezifische Meldepflicht für Kryptowährungen im Ausland: das Modelo 721. Es ergänzt das bekannte Modelo 720 (Auslandsvermögen) und richtet sich speziell an steuerlich in Spanien Ansässige, die digitale Vermögenswerte auf ausländischen Plattformen oder in selbstverwalteten Wallets halten.

Rechtliche Grundlage

Das Modelo 721 wurde durch das Gesetz 11/2021 vom 9. Juli 2021 (Ley de medidas de prevención y lucha contra el fraude fiscal) eingeführt und durch Orden HAC/887/2023 in die Praxis umgesetzt. Es verpflichtet steuerlich Ansässige in Spanien, Kryptovermögen im Ausland ab einem bestimmten Schwellenwert zu deklarieren.

Wann besteht Meldepflicht?

Schwellenwert

Die Meldepflicht entsteht, wenn der Gesamtwert der auf ausländischen Plattformen oder in ausländischen Wallets gehaltenen Kryptowährungen zum 31. Dezember des betreffenden Jahres die Grenze von 50.000 € überschreitet.

Maßgeblich ist die Summe über alle ausländischen Konten und Wallets zusammen — nicht je Plattform einzeln.

Was gilt als “ausländisch”?

  • Konten auf ausländischen zentralisierten Börsen (Coinbase, Binance, Kraken, etc.) — soweit diese nicht in Spanien steuerlich registriert sind
  • Selbstverwaltete Wallets (Hardware-Wallets, Software-Wallets), wenn diese “im Ausland gehalten” werden — ein umstrittenes Konzept bei dezentralen Vermögenswerten

Nicht erfasst: Kryptovermögen auf spanischen Plattformen oder solchen mit spanischer Steuernummer (NIF) — für diese gilt das Modelo 172/173.

Frist: 31. Januar

Das Modelo 721 muss jährlich bis zum 31. Januar des Folgejahres eingereicht werden:

MeldejahrFrist
202331. Januar 2024
202431. Januar 2025
202531. Januar 2026

Diese Frist ist deutlich früher als:

  • Modelo 720 (Frist: 31. März)
  • Modelo 100 / IRPF (Frist: 30. Juni)

Die kurze Frist überrascht viele Steuerpflichtige. Es empfiehlt sich, den Steuerwert der ausländischen Kryptopositionen bereits Anfang Januar zu ermitteln.

Was muss gemeldet werden?

Das Modelo 721 erfordert folgende Angaben je Plattform/Wallet:

  • Name und Adresse der ausländischen Plattform oder Wallet-Anbieter
  • Art der gehaltenen Kryptowährungen
  • Anzahl der Einheiten je Kryptowährung
  • Bewertung in Euro zum 31. Dezember (nach dem offiziellen Kurs)
  • Saldo zu Beginn und Ende des Jahres (Erstmeldung: nur 31. Dezember)

Sanktionen bei Nichteinreichung

Die Sanktionen für die unterlassene oder fehlerhafte Einreichung des Modelo 721 sind erheblich:

VerstoßMindestbetragPro Datensatz
Nicht eingereicht10.000 €5.000 € je Datensatz
Unvollständig oder falsch10.000 €5.000 € je Datensatz
Verspätet (< 3 Monate)1.500 €
Verspätet (> 3 Monate, < 1 Jahr)3.000 €

Die Nichteinreichung wird als muy grave (sehr schwere Verletzung) eingestuft. Die Sanktionen sind damit deutlich strenger als bei vergleichbaren deutschen Meldeformularen.

DAC8: Automatischer Informationsaustausch ab 2025

Ab dem Steuerjahr 2025 tritt die EU-Richtlinie DAC8 (Directive on Administrative Cooperation, 8. Revision) in Kraft. Sie verpflichtet Kryptobörsen und andere Krypto-Asset-Dienstleister (CASPs) in der EU und darüber hinaus, Nutzerdaten automatisch an die nationalen Steuerbehörden zu melden.

Für in Spanien ansässige Nutzer bedeutet dies:

  • Coinbase, Binance, Kraken und andere große Börsen mit EU-Lizenz werden Kontostände und Transaktionen an die AEAT melden
  • Die AEAT kann diese Daten mit den eingereichten Modelo 721-Erklärungen abgleichen
  • Fehlende oder falsche Angaben werden mit hoher Wahrscheinlichkeit entdeckt

Praktische Konsequenz: Die Zeit der unentdeckten Kryptovermögen im Ausland ist vorbei. Wer noch keine korrekte Modelo 721-Erklärung eingereicht hat, sollte die Möglichkeit einer freiwilligen Nachdeklaration (Regularización Voluntaria) prüfen.

Unterschied Modelo 721 vs. Modelo 720

AspektModelo 720Modelo 721
GegenstandBankkonten, Wertpapiere, Immobilien im AuslandKryptowährungen im Ausland
Grenze50.000 € je Kategorie50.000 € gesamt
Frist31. März31. Januar
Ersteinführung20132023 (für 2023)
EU-RechtsgrundlageDAC1/DAC2DAC8 (ab 2025)

Wichtig: Beide Formulare können gleichzeitig erforderlich sein. Wer Kryptowährungen auf ausländischen Börsen hält und Bankkonten oder Wertpapiere im Ausland besitzt, muss unter Umständen sowohl Modelo 720 als auch Modelo 721 einreichen.

Hinweis für DACH-Investoren

Für Deutsche, Österreicher und Schweizer, die in Spanien steuerlich ansässig sind und Kryptowährungen auf europäischen oder US-amerikanischen Börsen halten, ist das Modelo 721 ab Überschreitung des Schwellenwerts verpflichtend — unabhängig davon, ob in Deutschland bereits eine vergleichbare Meldung abgegeben wurde. Die spanische Meldepflicht steht neben eventuellen deutschen Meldepflichten.

BMC berät steuerlich in Spanien ansässige Mandanten bei der Erfüllung der Modelo 721-Pflicht, der rückwirkenden Regularisierung nicht deklarierter Kryptovermögen und der steueroptimalen Behandlung von Kryptowährungsgewinnen im IRPF.

Möchten Sie mehr erfahren?

Lassen Sie uns besprechen, wie Sie diese Ideen auf Ihr Unternehmen anwenden können.

Anrufen Kontakt