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Steuererklärungen in Spanien für Nicht-Residenten: jede Verpflichtung erklärt

Nicht-Residenten, die Einkünfte aus Spanien erzielen — Miete aus einer spanischen Immobilie, eine spanische Rente, Dividenden aus spanischen Aktien oder einen Gewinn aus dem Verkauf eines spanischen Vermögenswerts — haben eine gesetzliche Pflicht, Steuererklärungen bei der spanischen Steuerbehörde (AEAT) einzureichen. Diese Erklärungen bestehen im IRNR-Rahmen, verwenden ein anderes Formular (Modelo 210) und folgen anderen Fristen als die Standard-Jahres-IRPF-Erklärung, die spanische Residenten verwenden. Viele Nicht-Residenten sind von diesen Verpflichtungen völlig unwissend. Andere wissen, dass sie existieren, missverstehen jedoch die Häufigkeit (Mieteinnahmen sind quartalsweise, nicht jährlich), das Formular oder die Sätze, die für ihre spezifische Einkommensart und ihr Wohnsitzland gelten. Die AEAT sendet keine Erinnerungsbenachrichtigungen an Nicht-Residenten. Ausstehende Erklärungen akkumulieren sich still, bis eine Prüfung oder ein Verkauf eine Überprüfung auslöst — zu welchem Zeitpunkt Strafen, Zinsen und Aufschläge auf mehrere Jahre nicht eingereichter Erklärungen die ursprüngliche Steuerschuld übersteigen können.

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Warum BM Consulting

Spezialisierte Beratung und persönlicher Service

BMC verwaltet den vollständigen IRNR-Compliance-Zyklus für Nicht-Residenten. Wir registrieren Sie als nicht ansässigen Steuerpflichtigen bei der AEAT, identifizieren jede Quelle spanisch-stammender Einkünfte, wenden den korrekten Satz und die Abkommensposition für jede Einkunftsart an, reichen alle erforderlichen Erklärungen fristgerecht ein und machen jeden Abzug und Abkommensvorteil geltend, auf den Sie Anspruch haben. Wir bieten einen jährlichen Überprüfungsservice, damit nichts verpasst wird, und bereinigen historische Nicht-Compliance effizient, wenn Mandanten nach einer Periode von nicht eingereichten Erklärungen zu uns kommen.

  • Nicht-Residenten mit spanischen Mieteinnahmen reichen quartalsweise Modelo 210 ein — bis zum 20. des auf jedes Quartal folgenden Monats.

  • EU/EWR-Ansässige zahlen IRNR zu 19 % und dürfen Ausgaben anteilig abziehen; Nicht-EU-Ansässige zahlen 24 % auf die Bruttomiete ohne Abzüge.

  • Nicht vermietete Zweitwohnungen lösen eine jährliche Modelo-210-Einreichung für Imputación de Rentas aus — berechnet als 1,1 % oder 2 % des Katasterwertes.

  • Die Verjährungsfrist für AEAT-Prüfungen beträgt vier Jahre; freiwillige Regularisierung erzeugt nur Aufschläge von 5 bis 20 %, während formelle Untersuchungen Strafen von 50 bis 150 % auslösen können.

Wie wir arbeiten

Vom ersten Kontakt bis zum Abschluss

  1. Einkommensquellenprüfung

    Wir identifizieren jede Kategorie spanisch-stammender Einkünfte: Mieteinnahmen aus spanischen Immobilien, fiktive Einkünfte auf nicht vermietete Immobilien, Kapitalgewinne aus Immobilien- oder Wertpapierverkäufen, Dividenden von spanischen Unternehmen, Zinsen aus spanischen Bankkonten sowie Renteneinkünfte aus spanischen Systemen. Jede hat ihren eigenen Satz, ihr Formular und ihre Frist, und wir kartieren alle von Anfang an.

  2. Abkommens- und Residenzanalyse

    Wir bestätigen Ihr steuerliches Wohnsitzland und identifizieren das anwendbare Doppelbesteuerungsabkommen. Wir wenden abkommensreduzierte Sätze an, wo verfügbar (z.B. reduzierte Dividendenquellensteuern, Rentenallokationsregeln, Immobiliengewinnregelungen) und dokumentieren die Abkommensposition, damit AEAT-Anfragen unverzüglich beantwortet werden können.

  3. Erklärungsvorbereitung und fristgerechte Einreichung

    Wir bereiten alle erforderlichen Modelo-210-Erklärungen mit den korrekten Einkommensberechnungen, anwendbaren Abzügen für EU/EWR-Residenten und Abkommensanpassungen vor. Mieterklärungen werden quartalsweise eingereicht, Fiktiveinkünfte-Erklärungen jährlich und Kapitalgewinn-Erklärungen innerhalb von drei Monaten nach dem auslösenden Ereignis. Wir führen einen Compliance-Kalender und reichen proaktiv ein, ohne auf Mandantenerinnerungen zu warten.

  4. Historische Compliance und AEAT-Vertretung

    Für Mandanten mit nicht eingereichten Vorjahreserklärungen überprüfen wir die Exposition, berechnen die Haftpflicht mit anwendbaren Aufschlägen für freiwillige Spätmeldung (die niedriger sind als die nach einer AEAT-Untersuchung verhängten Strafen), reichen die Erklärungen ein und vertreten den Mandanten in etwaigen nachfolgenden AEAT-Kommunikationen. Freiwillige Regularisierung erzielt konsequent bessere Ergebnisse als das Warten, bis man gefunden wird.

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Das Problem

Nicht-Residenten, die Einkünfte aus Spanien erzielen — Miete aus einer spanischen Immobilie, eine spanische Rente, Dividenden aus spanischen Aktien oder einen Gewinn aus dem Verkauf eines spanischen Vermögenswerts — haben eine gesetzliche Pflicht, Steuererklärungen bei der spanischen Steuerbehörde (AEAT) einzureichen. Diese Erklärungen bestehen im IRNR-Rahmen, verwenden ein anderes Formular (Modelo 210) und folgen anderen Fristen als die Standard-Jahres-IRPF-Erklärung, die spanische Residenten verwenden. Viele Nicht-Residenten sind von diesen Verpflichtungen völlig unwissend. Andere wissen, dass sie existieren, missverstehen jedoch die Häufigkeit (Mieteinnahmen sind quartalsweise, nicht jährlich), das Formular oder die Sätze, die für ihre spezifische Einkommensart und ihr Wohnsitzland gelten. Die AEAT sendet keine Erinnerungsbenachrichtigungen an Nicht-Residenten. Ausstehende Erklärungen akkumulieren sich still, bis eine Prüfung oder ein Verkauf eine Überprüfung auslöst — zu welchem Zeitpunkt Strafen, Zinsen und Aufschläge auf mehrere Jahre nicht eingereichter Erklärungen die ursprüngliche Steuerschuld übersteigen können.

Unsere Lösung

BMC verwaltet den vollständigen IRNR-Compliance-Zyklus für Nicht-Residenten. Wir registrieren Sie als nicht ansässigen Steuerpflichtigen bei der AEAT, identifizieren jede Quelle spanisch-stammender Einkünfte, wenden den korrekten Satz und die Abkommensposition für jede Einkunftsart an, reichen alle erforderlichen Erklärungen fristgerecht ein und machen jeden Abzug und Abkommensvorteil geltend, auf den Sie Anspruch haben. Wir bieten einen jährlichen Überprüfungsservice, damit nichts verpasst wird, und bereinigen historische Nicht-Compliance effizient, wenn Mandanten nach einer Periode von nicht eingereichten Erklärungen zu uns kommen.

Vorgehen

Wie wir vorgehen

1

Einkommensquellenprüfung

Wir identifizieren jede Kategorie spanisch-stammender Einkünfte: Mieteinnahmen aus spanischen Immobilien, fiktive Einkünfte auf nicht vermietete Immobilien, Kapitalgewinne aus Immobilien- oder Wertpapierverkäufen, Dividenden von spanischen Unternehmen, Zinsen aus spanischen Bankkonten sowie Renteneinkünfte aus spanischen Systemen. Jede hat ihren eigenen Satz, ihr Formular und ihre Frist, und wir kartieren alle von Anfang an.

2

Abkommens- und Residenzanalyse

Wir bestätigen Ihr steuerliches Wohnsitzland und identifizieren das anwendbare Doppelbesteuerungsabkommen. Wir wenden abkommensreduzierte Sätze an, wo verfügbar (z.B. reduzierte Dividendenquellensteuern, Rentenallokationsregeln, Immobiliengewinnregelungen) und dokumentieren die Abkommensposition, damit AEAT-Anfragen unverzüglich beantwortet werden können.

3

Erklärungsvorbereitung und fristgerechte Einreichung

Wir bereiten alle erforderlichen Modelo-210-Erklärungen mit den korrekten Einkommensberechnungen, anwendbaren Abzügen für EU/EWR-Residenten und Abkommensanpassungen vor. Mieterklärungen werden quartalsweise eingereicht, Fiktiveinkünfte-Erklärungen jährlich und Kapitalgewinn-Erklärungen innerhalb von drei Monaten nach dem auslösenden Ereignis. Wir führen einen Compliance-Kalender und reichen proaktiv ein, ohne auf Mandantenerinnerungen zu warten.

4

Historische Compliance und AEAT-Vertretung

Für Mandanten mit nicht eingereichten Vorjahreserklärungen überprüfen wir die Exposition, berechnen die Haftpflicht mit anwendbaren Aufschlägen für freiwillige Spätmeldung (die niedriger sind als die nach einer AEAT-Untersuchung verhängten Strafen), reichen die Erklärungen ein und vertreten den Mandanten in etwaigen nachfolgenden AEAT-Kommunikationen. Freiwillige Regularisierung erzielt konsequent bessere Ergebnisse als das Warten, bis man gefunden wird.

4-mal
Mieteinnahmen-Erklärungen pro Jahr (quartalsweise)
19%
IRNR-Satz für EU/EWR-ansässige Nicht-Residenten
4 Jahre
Verjährungsfrist für AEAT-Untersuchungen

Ich habe 2021 von meiner Mutter eine spanische Wohnung geerbt und hatte keine Ahnung, dass ich jedes Jahr Steuererklärungen in Spanien einreichen musste. Als ich 2025 zu BMC kam, hatte ich vier Jahre an nicht eingereichten Erklärungen. Sie haben den gesamten Rückstand bereinigt, die Aufschläge auf die Sätze für freiwillige Spätmeldung verhandelt und eine saubere Compliance für die Zukunft eingerichtet. Ich wünschte, ich hätte sie früher gefunden.

Thomas Reinhardt Begünstigter und nicht ansässiger Immobilieneigentümer, Privatmandant, München

Die Steuererklärungslandschaft für Nicht-Residenten

Steuern als Nicht-Resident in Spanien einzureichen bedeutet, ein System zu navigieren, das für individuelle Einkommensarten statt für jährliche Gesamteinreichungen konzipiert ist. Im Unterschied zur einzigen Jahres-IRPF-Erklärung, die spanische Residenten jeden Juni einreichen, sehen sich Nicht-Residenten einem Flickenteppich von Erklärungen gegenüber — jede mit eigenem Formular, Frist, Satz und Regeln.

Das zentrale Formular ist Modelo 210, das das vollständige Spektrum der IRNR-Einkommensarten abdeckt. Dieselbe Formularnummer wird für alle verwendet, aber der Inhalt und der Prozess unterscheiden sich erheblich:

EinkommensartEinreichungshäufigkeitFrist
Mieteinnahmen aus spanischen ImmobilienQuartalsweise20. des Monats nach Quartalsende
Fiktive Einkünfte (leerstehende Immobilie)Jährlich31. Dezember des Folgejahres
Kapitalgewinne aus ImmobilienverkaufAd hoc3 Monate nach Verkaufsdatum
Kapitalgewinne aus WertpapierenAd hoc3 Monate nach Verkauf/Ereignis
Dividenden (nicht einbehalten oder Abkommenserstattung)Ad hocInnerhalb von 4 Jahren
Zinsen (nicht einbehalten oder Abkommenserstattung)Ad hocInnerhalb von 4 Jahren

EU-Residenten gegenüber allen anderen

Ihr Wohnsitzland hat einen entscheidenden Einfluss auf sowohl Ihren Steuersatz als auch Ihre Abzugsrechte nach dem spanischen IRNR-Regime.

EU- und EWR-Residenten werden am vorteilhaftesten behandelt: ein Pauschalsteuersatz von 19% auf die meisten Einkommensarten und entscheidend das Recht, Ausgaben aus Mieteinnahmen vor der Steuerberechnung abzuziehen. Dies ist dieselbe Behandlung, die Residenten erhalten, auf EU-Staatsangehörige ausgedehnt nach Jahrzehnten der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Gleichbehandlung.

Nicht-EU-Residenten zahlen 24% als Standard-IRNR-Satz (obwohl Doppelbesteuerungsabkommen dies oft reduzieren) und werden auf Bruttomieteinnahmen ohne Abzüge für Kosten besteuert. Für eine aktiv vermietete Immobilie mit erheblichen Ausgaben kann der Unterschied in der Steuerbehandlung zwischen EU- und Nicht-EU-Status Tausende von Euro pro Jahr betragen.

Abkommens-Residenten können von reduzierten Sätzen auf spezifische Einkommensarten profitieren (insbesondere Dividenden und Zinsen, oft auf 5-15% reduziert) oder von der vollständigen Zuweisung der Besteuerungsrechte an das Wohnsitzland. Dies erfordert einen formellen Abkommenspositionsanspruch mit unterstützender Residenzdokumentation.

Mieteinnahmen: die häufigste Nicht-Residenz-Verpflichtung

Die größte Kategorie von Nicht-Residenz-Einreichern sind Immobilieneigentümer, die spanische Immobilien vermieten. Die quartalsweise Einreichungspflicht ist der am wenigsten bekannte Aspekt des IRNR: Viele Immobilieneigentümer verstehen, dass sie Steuern auf Mieteinnahmen zahlen, nehmen aber an, dass dies jährlich gehandhabt wird. Das ist nicht der Fall — Spanien verlangt quartalsweise Deklarationen.

Für EU/EWR-Residenten wird die Quartalserklärung auf Nettoeinkünfte eingereicht, nachdem Kosten proportional zur Vermietungsperiode abgezogen wurden. Für eine Immobilie, die sechs Monate pro Jahr vermietet wird, mit 8.000 Euro jährlichen Ausgaben, sind nur die Hälfte dieser Ausgaben gegen die deklarierten Mieteinnahmen abzugsfähig.

Für Nicht-EU-Residenten werden Quartalserklärungen auf Bruttomiete eingereicht. Keine Abzüge sind verfügbar.

BMC bietet einen vollständig verwalteten quartalsweisen Miet-Compliance-Service, sammelt Mieteinnahmedaten und reicht alle vier Quartalserklärungen ein, ohne dass Mandanten spanische Steuerfristen von im Ausland aus verfolgen müssen.

Historische Nicht-Compliance: der Vorteil der freiwilligen Regularisierung

Die häufigste Situation, auf die BMC trifft, ist ein Nicht-Resident, der seit mehreren Jahren eine spanische Immobilie besitzt, sie vielleicht sogar vermietet hat, und noch nie eine einzige IRNR-Erklärung eingereicht hat. Das Muster ist konsistent: Sie waren von der Verpflichtung unwissend, nahmen an, der Immobilienverwalter kümmere sich darum, oder ihnen wurde von Freunden gesagt, dass “niemand in Spanien diese einreicht.”

Die Realität ist, dass die AEAT Nicht-Einreicher für die vorangegangenen vier Jahre untersuchen kann, und Strafen für bei einer Untersuchung entdeckte Steuerhinterziehung können 50-150% der unbezahlten Steuer erreichen. Demgegenüber zieht eine freiwillige Offenlegung vor Erhalt einer AEAT-Benachrichtigung nur die Späteinreichungsaufschläge an (5-20% je nach Verzögerung) plus Zinsen von 3,75% pro Jahr.

Die Mathematik favorisiert fast immer die freiwillige Regularisierung. BMC verwaltet den Prozess von Anfang bis Ende: Berechnung der vollständigen Haftpflicht mit anwendbaren Aufschlägen, Einreichung der Erklärungen in der korrekten Reihenfolge und Bearbeitung der AEAT-Korrespondenz bis zum Abschluss.

Was nach dem Verkauf passiert: finale Compliance

Viele Nicht-Residenten glauben, ihre spanischen Steuerverpflichtungen enden, wenn sie ihre Immobilie verkaufen. Das tun sie nicht. Das Kapitalgewinn-Modelo-210 muss innerhalb von drei Monaten nach dem Verkaufsdatum eingereicht werden. Wenn eine historische Haftpflicht für Miet- oder fiktive Einkünfte noch aussteht, kann die AEAT diese während der Nachverkaufs-Überprüfung identifizieren und sie zu dem Zeitpunkt verfolgen, wenn die Identität des Verkäufers durch die notariellen Unterlagen bestätigt wird.

BMC führt eine vollständige Compliance-Überprüfung für jeden nicht ansässigen Immobilienverkäufer durch, bevor der Verkauf abgeschlossen wird, und löst alle ausstehenden Erklärungen im Voraus, um eine saubere Transaktion zu gewährleisten.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Alle in Spanien entstehenden Einkünfte begründen eine IRNR-Verpflichtung für einen Nicht-Residenten. Die häufigsten Kategorien sind: (1) Mieteinnahmen aus spanischen Immobilien — quartalsweise Modelo-210-Erklärungen erforderlich; (2) fiktive Einkünfte auf nicht vermietete spanische Immobilien — jährliche Erklärung erforderlich; (3) Kapitalgewinne aus Immobilien- oder Wertpapierverkäufen — Modelo 210 innerhalb von drei Monaten nach dem Verkauf; (4) Dividenden von spanischen Unternehmen — in der Regel an der Quelle vom spanischen Unternehmen einbehalten, aber Sie müssen möglicherweise eine Abkommenserstattung beanspruchen, wenn der Satz zu hoch war; (5) Zinsen aus spanischen Bankkonten — ähnlich einbehalten, Erstattung verfügbar; (6) Renteneinkünfte aus spanischen öffentlichen oder betrieblichen Rentensystemen — hängt von der Abkommensallokation ab.
Das hängt vollständig von der Art der Einkünfte ab. Mieteinnahmen-Erklärungen sind quartalsweise einzureichen, bis zum 20. des auf jedes Quartal folgenden Monats (April, Juli, Oktober, Januar). Fiktive Einkünfte auf nicht vermietete Immobilien sind jährlich einzureichen, bis zum 31. Dezember des Folgejahres. Kapitalgewinne müssen innerhalb von drei Monaten nach dem Verkauf deklariert werden. Dividenden- und Zinsquellensteuern werden typischerweise an der Quelle bearbeitet, mit separat gestellten Erstattungsansprüchen. Es gibt keine einzige jährliche Einreichungssaison für Nicht-Residenten — jede Einkommensart hat ihren eigenen Kalender.
IRPF ist die jährliche Einkommensteuererklärung, die spanische Steuerresidenten auf ihr weltweites Einkommen in einer einzigen Jahreserklärung einreichen (eingereicht im Juni/Juli). Modelo 210 ist die IRNR-Erklärung, die Nicht-Residenten für jede Kategorie spanisch-stammender Einkünfte einreichen, mit unterschiedlichen Fristen für jeden Typ. Sie sind vollständig separate Formulare, die auf verschiedene Weise eingereicht werden, mit unterschiedlichen Sätzen und Abzugsregeln. Nicht-Residenten verwenden Modelo 210; Residenten verwenden Modelo 100 (Jahres-IRPF). Der wichtigste Unterschied ist, dass Residenten alle Einkünfte aggregieren und progressive Sätze anwenden, während Nicht-Residenten pro Einkommensart zu Festsätzen einreichen.
Die AEAT kann Nicht-Residenz-Einkommensteuer für die vorangegangenen vier Jahre (die allgemeine Verjährungsfrist) untersuchen und einfordern. Wenn Sie ausstehende Erklärungen freiwillig einreichen, bevor Sie eine AEAT-Benachrichtigung erhalten, beträgt der anwendbare Aufschlag 5-20% der unbezahlten Steuer plus Zinsen von 3,75% pro Jahr — erheblich niedriger als die 50-150%-Strafen, die nach formeller Untersuchung gelten. BMC verwaltet regelmäßig die freiwillige Regularisierung von Mehrjahres-Rückständen und empfiehlt diesen Ansatz für jeden mit ausstehenden Nicht-Residenz-Erklärungen.
Das hängt davon ab, ob Sie tatsächlich spanischer Steuerresident (183-Tage-Regel) oder echter Nicht-Resident sind. Wenn Sie spanischer Steuerresident sind, ist Ihr weltweites Einkommen — einschließlich ausländischer Renten — in Spanien nach IRPF, vorbehaltlich Abkommensentlastung, steuerpflichtig. Wenn Sie echter Nicht-Resident sind, unterliegt nur spanisch-stammende Renteneinkünfte (aus spanischen öffentlichen Systemen oder Unternehmen) dem IRNR. Ausländische Renteneinkünfte sind generell keine spanisch-stammende Einkünfte und unterliegen nicht der spanischen Nicht-Residenz-Steuer. Wenn Sie jedoch erhebliche Zeit in Spanien verbringen, muss die Residenzfrage selbst zuerst geklärt werden.
Ja. EU- und EWR-ansässige Nicht-Residenten haben nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs das Recht, proportionale Ausgaben aus Mieteinnahmen abzuziehen, bevor die IRNR-Steuer berechnet wird — dieselbe Behandlung wie für spanische Residenten. Abzugsfähige Ausgaben umfassen Hypothekenzinsen, lokale Grundsteuer (IBI), Gebäudeversicherung, Gemeinschaftskosten, Reparaturen und Verwaltungsgebühren, anteilig für die Vermietungsperiode. Für eine Immobilie, die sechs Monate vermietet und sechs Monate selbst genutzt wird, sind nur die Kosten der vermieteten Periode abzugsfähig. Nicht-EU-Residenten haben dieses Recht nicht und zahlen IRNR auf die Bruttomiete ohne Abzüge. BMC berechnet die korrekte Nettobasis für EU-Ansässige und stellt so den maximalen gesetzlichen Vorteil sicher.

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Häufige Fragen

Fragen zu Steuererklärung Nichtansässige Spanien 2026 | BMC

Alle in Spanien entstehenden Einkünfte begründen eine IRNR-Verpflichtung für einen Nicht-Residenten. Die häufigsten Kategorien sind: (1) Mieteinnahmen aus spanischen Immobilien — quartalsweise Modelo-210-Erklärungen erforderlich; (2) fiktive Einkünfte auf nicht vermietete spanische Immobilien — jährliche Erklärung erforderlich; (3) Kapitalgewinne aus Immobilien- oder Wertpapierverkäufen — Modelo 210 innerhalb von drei Monaten nach dem Verkauf; (4) Dividenden von spanischen Unternehmen — in der Regel an der Quelle vom spanischen Unternehmen einbehalten, aber Sie müssen möglicherweise eine Abkommenserstattung beanspruchen, wenn der Satz zu hoch war; (5) Zinsen aus spanischen Bankkonten — ähnlich einbehalten, Erstattung verfügbar; (6) Renteneinkünfte aus spanischen öffentlichen oder betrieblichen Rentensystemen — hängt von der Abkommensallokation ab.
Das hängt vollständig von der Art der Einkünfte ab. Mieteinnahmen-Erklärungen sind quartalsweise einzureichen, bis zum 20. des auf jedes Quartal folgenden Monats (April, Juli, Oktober, Januar). Fiktive Einkünfte auf nicht vermietete Immobilien sind jährlich einzureichen, bis zum 31. Dezember des Folgejahres. Kapitalgewinne müssen innerhalb von drei Monaten nach dem Verkauf deklariert werden. Dividenden- und Zinsquellensteuern werden typischerweise an der Quelle bearbeitet, mit separat gestellten Erstattungsansprüchen. Es gibt keine einzige jährliche Einreichungssaison für Nicht-Residenten — jede Einkommensart hat ihren eigenen Kalender.
IRPF ist die jährliche Einkommensteuererklärung, die spanische Steuerresidenten auf ihr weltweites Einkommen in einer einzigen Jahreserklärung einreichen (eingereicht im Juni/Juli). Modelo 210 ist die IRNR-Erklärung, die Nicht-Residenten für jede Kategorie spanisch-stammender Einkünfte einreichen, mit unterschiedlichen Fristen für jeden Typ. Sie sind vollständig separate Formulare, die auf verschiedene Weise eingereicht werden, mit unterschiedlichen Sätzen und Abzugsregeln. Nicht-Residenten verwenden Modelo 210; Residenten verwenden Modelo 100 (Jahres-IRPF). Der wichtigste Unterschied ist, dass Residenten alle Einkünfte aggregieren und progressive Sätze anwenden, während Nicht-Residenten pro Einkommensart zu Festsätzen einreichen.
Die AEAT kann Nicht-Residenz-Einkommensteuer für die vorangegangenen vier Jahre (die allgemeine Verjährungsfrist) untersuchen und einfordern. Wenn Sie ausstehende Erklärungen freiwillig einreichen, bevor Sie eine AEAT-Benachrichtigung erhalten, beträgt der anwendbare Aufschlag 5-20% der unbezahlten Steuer plus Zinsen von 3,75% pro Jahr — erheblich niedriger als die 50-150%-Strafen, die nach formeller Untersuchung gelten. BMC verwaltet regelmäßig die freiwillige Regularisierung von Mehrjahres-Rückständen und empfiehlt diesen Ansatz für jeden mit ausstehenden Nicht-Residenz-Erklärungen.
Das hängt davon ab, ob Sie tatsächlich spanischer Steuerresident (183-Tage-Regel) oder echter Nicht-Resident sind. Wenn Sie spanischer Steuerresident sind, ist Ihr weltweites Einkommen — einschließlich ausländischer Renten — in Spanien nach IRPF, vorbehaltlich Abkommensentlastung, steuerpflichtig. Wenn Sie echter Nicht-Resident sind, unterliegt nur spanisch-stammende Renteneinkünfte (aus spanischen öffentlichen Systemen oder Unternehmen) dem IRNR. Ausländische Renteneinkünfte sind generell keine spanisch-stammende Einkünfte und unterliegen nicht der spanischen Nicht-Residenz-Steuer. Wenn Sie jedoch erhebliche Zeit in Spanien verbringen, muss die Residenzfrage selbst zuerst geklärt werden.
Ja. EU- und EWR-ansässige Nicht-Residenten haben nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs das Recht, proportionale Ausgaben aus Mieteinnahmen abzuziehen, bevor die IRNR-Steuer berechnet wird — dieselbe Behandlung wie für spanische Residenten. Abzugsfähige Ausgaben umfassen Hypothekenzinsen, lokale Grundsteuer (IBI), Gebäudeversicherung, Gemeinschaftskosten, Reparaturen und Verwaltungsgebühren, anteilig für die Vermietungsperiode. Für eine Immobilie, die sechs Monate vermietet und sechs Monate selbst genutzt wird, sind nur die Kosten der vermieteten Periode abzugsfähig. Nicht-EU-Residenten haben dieses Recht nicht und zahlen IRNR auf die Bruttomiete ohne Abzüge. BMC berechnet die korrekte Nettobasis für EU-Ansässige und stellt so den maximalen gesetzlichen Vorteil sicher.
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