Verteidigung bei Steuerhinterziehung: Technischer Rechtsbeistand bei steuerstrafrechtlichen Ermittlungen
Strafverteidigung in Steuerstrafsachen (Art. 305 CP, vgl. §370 AO): Begutachtung der hinterzogenen Steuerquote, strafbefreiende Berichtigung und Prozessstrategie gegenüber der AEAT bis zur Hauptverhandlung.
Warum Steuerhinterziehungsvorwürfe ab 120.000 € Haftstrafe und persönliche Steuerhaftung auslösen
Unsere integrierte Strategie aus steuerrechtlicher und strafverteidigender Beratung
Analyse der Anhaltspunkte und der Steuerunterlagen
Wir prüfen alle relevanten Steuer- und Buchhaltungsunterlagen, identifizieren die untersuchten Steuern und Zeiträume, bewerten die Bezifferung des hinterzogenen Steuerbetrags und stellen fest, ob der Betrag die Schwellenwerte des Grundtatbestands (120.000 €) oder des qualifizierten Tatbestands (600.000 €) des Art. 305 StGB übersteigt.
Verteidigungsstrategie und Regularisierung
Wir analysieren die Durchführbarkeit der freiwilligen Steuerregularisierung nach Art. 305.4 StGB, die die strafrechtliche Verantwortlichkeit erlöschen lässt, wenn sie abgeschlossen wird, bevor dem Verpflichteten förmlich die Einleitung von Prüfungsmaßnahmen mitgeteilt wurde. Wir bewerten auch die Möglichkeit einer vorzeitigen Einigung (conformidad) oder einer Zusammenarbeitsvereinbarung mit der Staatsanwaltschaft.
Beistand bei Ermittlungsmaßnahmen
Wir begleiten den Ermittelten bei Vernehmungen vor dem Ermittlungsgericht, der Staatsanwaltschaft und gegebenenfalls der AEAT. Wir bekämpfen Ermittlungsmaßnahmen, die Grundrechte verletzen: Hausdurchsuchungen, Telekommunikationsüberwachungen und Informationsanforderungen.
Verteidigung in der Hauptverhandlung und Rechtsmittel
Wir vertreten den Ermittelten in der Hauptverhandlung vor dem Strafgericht (Juzgado de lo Penal) oder dem Provinzialgericht (Audiencia Provincial), bauen den Entlastungsbeweis auf, fechten die Sachverständigengutachten der Anklage an und legen die einschlägigen Rechtsmittel ein.
Die Herausforderung
Eine strafrechtliche Ermittlung wegen Steuerhinterziehung beginnt fast immer im Rahmen eines verwaltungsrechtlichen Prüfungsverfahrens. Wenn die Steuerbehörde (AEAT) Anhaltspunkte für Hinterziehung über 120.000 Euro sieht, ist sie verpflichtet, die Sache an die Staatsanwaltschaft oder das Ermittlungsgericht zu übergeben. Ab diesem Zeitpunkt steht das Unternehmen oder der Steuerpflichtige einem Wirtschaftsstrafverfahren gegenüber, dessen Folgen von Freiheitsentzug bis zur Vermögenseinziehung, Berufsverbot und solidarischer Haftung der Geschäftsführer reichen. Der spezialisierte technische Rechtsbeistand von den ersten Prüfungsanzeichen an ist entscheidend für das Verfahrensergebnis.
Unsere Lösung
Wir begleiten bei der Verteidigung in steuerstrafrechtlichen Ermittlungen von den ersten AEAT-Prüfungsmaßnahmen bis zum Urteil und gegebenenfalls dem Kassationsrechtsmittel. Wir analysieren die Möglichkeit der freiwilligen Steuerregularisierung (Art. 305.4 StGB), die die strafrechtliche Verantwortlichkeit erlöschen lässt, bekämpfen unverhältnismäßige Sicherungsmaßnahmen und entwickeln die Prozessstrategie, die die Interessen des Mandanten in jeder Phase des Wirtschaftsstrafverfahrens am besten schützt.
Steuerhinterziehung (delito fiscal) ist in Art. 305 und 305 bis des spanischen Strafgesetzbuchs geregelt und tritt ein, wenn der hinterzogene Steuerbetrag 120.000 Euro pro Steuerart und Steuerjahr übersteigt. Eine Steuerhinterziehungsermittlung beginnt fast immer in einem verwaltungsrechtlichen Prüfungsverfahren der AEAT: Wenn die Steuerbehörde Vorsatz oder Betrug bei einer Hinterziehung über dem gesetzlichen Schwellenwert feststellt, ist sie verpflichtet, die Sache an die Staatsanwaltschaft oder das Ermittlungsgericht zu übergeben. Ab diesem Zeitpunkt gilt das Strafprozessrecht mit seinen Garantien und Folgen: Recht zu schweigen, Unschuldsvermutung, aber auch mögliche Freiheitsentziehung, Vermögenseinziehung und Berufsverbot. Der entscheidende Mechanismus der freiwilligen Regularisierung nach Art. 305.4 StGB — der die strafrechtliche Verantwortlichkeit erlöschen lässt — ist nur bis zur förmlichen Bekanntgabe der Prüfungseinleitung möglich, was den frühzeitigen anwaltlichen Beistand entscheidend macht.
Diese Dienstleistung ist Teil unserer Rechtsberatungspraxis.
Wann wird ein Steuerprüfungsverfahren zu einem Strafverfahren
Die kritische Schwelle liegt bei 120.000 Euro hinterzogenem Steuerbetrag pro Steuerart und Steuerjahr. Unterhalb dieser Schwelle ist das Vergehen eine Verwaltungswidrigkeit; oberhalb dieser Schwelle ist die AEAT verpflichtet, die Sache weiterzuleiten, sobald sie Vorsatz oder Betrug feststellt. Der qualifizierte Tatbestand des Art. 305 bis StGB mit einer Verjährungsfrist von zehn Jahren gilt bei Hinterziehungsbeträgen über 600.000 Euro, bei der Verwendung von Steueroasen oder Gesellschaftsstrukturen zur Verschleierung und bei der Einbindung von kriminellen Organisationen.
Koordinierte Verteidigung bei Steuerprüfung und parallelem Strafverfahren
Als die AEAT-Prüfung Diskrepanzen bei der steuerlichen Behandlung einer Restrukturierung aufdeckte, koordinierte das BMC-Team gleichzeitig die verwaltungsrechtliche Antwort und die präventive Strafstrategie. Die vorzeitige Maßnahme ermöglichte uns, zu regularisieren, bevor es zu irgendeiner Übergabe an die Staatsanwaltschaft kam. Die Sache wurde im verwaltungsrechtlichen Verfahren ohne strafrechtliche Folgen gelöst.
Erfahrenes Team mit lokaler Expertise und internationaler Reichweite
Unser Leistungsumfang bei der strafrechtlichen Verteidigung gegen Steuerhinterziehungsvorwürfe
Analyse der Anhaltspunkte und Steuerunterlagen
Umfassende Prüfung aller relevanten Steuer- und Buchhaltungsunterlagen, Bezifferung des angeblich hinterzogenen Steuerbetrags und Bewertung der Durchführbarkeit einer freiwilligen Regularisierung.
Verteidigungsstrategie und freiwillige Regularisierung
Analyse der Möglichkeit der freiwilligen Steuerregularisierung nach Art. 305.4 StGB mit Erlöschen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit, falls noch möglich, und Entwicklung der Verteidigungsstrategie für das Strafverfahren.
Beistand bei Ermittlungsmaßnahmen
Begleitung bei Vernehmungen vor Gericht und Staatsanwaltschaft, Bekämpfung grundrechtsverletzender Ermittlungsmaßnahmen und Schutz der Verfahrensposition des Ermittelten.
Hauptverhandlung und Rechtsmittel
Vertretung in der Hauptverhandlung, Aufbau des Entlastungsbeweises und Einlegung von Berufungs- und Kassationsrechtsmitteln.
Analysen und Perspektiven
Häufig gestellte Fragen
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Werden gegen Sie oder Ihr Unternehmen steuerstrafrechtliche Ermittlungen durch die AEAT oder Staatsanwaltschaft geführt?
Hat eine Steuerprüfung Diskrepanzen aufgedeckt, die die 120.000-Euro-Schwelle überschreiten?
Haben Sie Offshore-Strukturen oder grenzüberschreitende Transaktionen, die steuerstrafrechtlich relevant sein könnten?
Wurden Ihre Bankkonten oder Vermögenswerte im Rahmen eines steuerstrafrechtlichen Verfahrens eingefroren?
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